Kindergeld, Elterngeld, Kinderzuschlag oder Unterstützung für Klassenfahrten: Familien in Deutschland können von zahlreichen staatlichen Leistungen profitieren. Insgesamt existieren rund 150 Leistungen mit Bezug zu Kindern. Doch ausgerechnet bei einigen Hilfen wird Geld nicht abgerufen, weil Ansprüche unbekannt oder Anträge zu kompliziert sind. Ab 2027 soll zumindest beim Kindergeld vieles einfacher werden.
Bis zu 150 Hilfen für Familien: Dieses Geld vom Staat lassen viele Eltern liegen

Ein Kind kostet Eltern bis zum 18. Geburtstag eine sechsstellige Summe
Kinder bedeuten für Familien nicht nur Verantwortung, sondern auch erhebliche finanzielle Belastungen. Nach Berechnungen auf Grundlage von Zahlen des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2018 geben Eltern für ihr erstes Kind bis zum 18. Geburtstag rund 174.096 Euro aus. Wegen der Preissteigerungen der vergangenen Jahre dürften die heutigen tatsächlichen Kosten höher liegen. Hinzu kommen indirekte Belastungen, wenn beispielsweise ein Elternteil seine Arbeitszeit reduziert und dadurch Einkommen verliert.
Der Staat versucht, einen Teil dieser Kosten aufzufangen. Dabei geht es um weit mehr als Kindergeld und Elterngeld. Eine frühere Aufstellung des Bundesfamilienministeriums kam auf rund 150 staatliche Leistungen, die Kinder beziehungsweise Familien betreffen. Professor Martin Werding von der Ruhr-Universität Bochum weist allerdings darauf hin, dass diese Zahl sehr breit gefasst ist. Dazu gehören neben klassischen Geldleistungen beispielsweise auch Teile der Bildungspolitik sowie besondere Unterstützungsangebote für Familien mit niedrigeren Einkommen.
Das Problem: Nicht jede Familie kennt alle Leistungen, auf die sie möglicherweise Anspruch hätte. Werding sieht einen Grund in den teilweise komplizierten Antragsverfahren. Unterschiedliche Hilfen müssen bei verschiedenen Stellen beantragt werden, häufig sind dafür erneut persönliche Angaben und Nachweise erforderlich. Dadurch kann Unterstützung ungenutzt bleiben.
259 Euro Kindergeld pro Kind und Monat
Zu den bekanntesten Leistungen gehört das Kindergeld. Seit Januar 2026 erhalten Familien 259 Euro pro Kind und Monat. Die Höhe des Einkommens spielt für den grundsätzlichen Kindergeldanspruch keine Rolle. Bei Eltern mit höheren Einkommen kann stattdessen der Kinderfreibetrag steuerlich günstiger sein. Welche Variante vorteilhafter ist, überprüft das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung automatisch.
Ab 2027 soll das Kindergeld für viele Eltern deutlich unkomplizierter werden. Bundestag und Bundesrat haben einer Reform zugestimmt, nach der die Auszahlung in vielen Fällen ohne gesonderten Antrag erfolgen soll. Die Einführung ist in zwei Schritten vorgesehen. Zunächst soll die automatische Zahlung greifen, wenn eine Familie bereits für ein Kind Kindergeld erhält und ein weiteres Kind geboren wird. Später soll das Verfahren auch beim ersten Kind möglich werden, sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind und der Familienkasse alle benötigten Daten einschließlich der Bankverbindung vorliegen. Das Bundesfinanzministerium rechnet damit, dass dadurch jährlich rund 300.000 Anträge wegfallen könnten.
Schon vor der Geburt beginnt eine weitere wichtige staatliche Absicherung. Arbeitnehmerinnen befinden sich im Regelfall sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt im Mutterschutz. Gesetzlich krankenversicherte Frauen können während dieser Zeit Mutterschaftsgeld von maximal 13 Euro pro Kalendertag erhalten. Verdient eine Arbeitnehmerin durchschnittlich mehr, kommt grundsätzlich ein Arbeitgeberzuschuss hinzu. Privat- oder familienversicherte Frauen können unter bestimmten Voraussetzungen eine einmalige Zahlung von maximal 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung erhalten.
Beim Elterngeld können bis zu 1.800 Euro monatlich gezahlt werden
Deutlich komplizierter sind die Regeln beim Elterngeld. Es soll einen Teil des wegfallenden Einkommens ersetzen, wenn Eltern nach der Geburt ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren. Beim Basiselterngeld werden abhängig vom vorherigen Einkommen grundsätzlich mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat gezahlt. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 175.000 Euro oder mehr besteht für Geburten ab April 2025 grundsätzlich kein Anspruch mehr.
Neben dem Basiselterngeld gibt es ElterngeldPlus. Dabei kann die Leistung über einen längeren Zeitraum bezogen werden, fällt monatlich aber entsprechend niedriger aus. Zusätzlich existiert der Partnerschaftsbonus für Eltern, die bestimmte Voraussetzungen bei der gemeinsamen Teilzeitarbeit erfüllen. Gerade diese verschiedenen Modelle machen die Leistung für viele Familien schwer überschaubar.
Für Ende 2027 sind nach den derzeitigen Reformplänen Änderungen vorgesehen. Bundesfamilienministerin Karin Prien will die maximale Bezugsdauer des Basiselterngeldes von 14 auf zwölf Lebensmonate reduzieren. Gleichzeitig soll jedes Elternteil künftig mindestens drei statt bisher zwei Monate übernehmen. Im Gegenzug ist vorgesehen, den maximalen Monatsbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro anzuheben. Diese Änderungen sind von den aktuell geltenden Regeln zu unterscheiden.
Kinderzuschlag, Schulfahrten und Vereinsbeiträge werden häufig übersehen
Neben Kindergeld und Elterngeld existieren Unterstützungen, die weniger bekannt sind. Dazu gehört der Kinderzuschlag für Familien, deren Einkommen zwar für den eigenen Lebensunterhalt reicht, aber nicht oder nur knapp für den Bedarf der gesamten Familie. Hinzu kommen unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld, Unterhaltsvorschuss und Kinderkrankengeld.
Eine wichtige Rolle spielt außerdem das Bildungs- und Teilhabepaket. Berechtigte Familien können dadurch Unterstützung beispielsweise für Klassenfahrten, gemeinschaftliches Mittagessen, Lernförderung, Vereinsmitgliedschaften oder bestimmte Freizeitaktivitäten erhalten. Der Anspruch beschränkt sich nicht ausschließlich auf Familien, die Sozialhilfe beziehen. Auch Wohngeldbezieher können unter entsprechenden Voraussetzungen davon profitieren.
Gerade hier sieht Martin Werding ein strukturelles Problem. Viele dieser Hilfen müssen einzeln beantragt werden. Familien müssen sich deshalb selbst darüber informieren, welche Leistungen existieren und welche Behörde zuständig ist. Manche Unterstützungen werden zudem nur für einen begrenzten Zeitraum bewilligt und müssen anschließend erneut beantragt werden.
Warum der Staat Familien mit Milliarden unterstützt
Hinter der Familienförderung steht neben sozialpolitischen Zielen auch eine langfristige wirtschaftliche Frage. Deutschland ist auf kommende Generationen angewiesen. Weniger Nachwuchs bedeutet langfristig weniger Erwerbstätige und damit weniger Beitragszahler für umlagefinanzierte Systeme wie Rente und Pflege.
Familienpolitische Leistungen sollen deshalb finanzielle Belastungen abfedern und die Vereinbarkeit von Kindern und Beruf erleichtern. Gleichzeitig wird darüber diskutiert, wie effektiv die Vielzahl unterschiedlicher Leistungen tatsächlich ist und ob eine stärkere Bündelung den Zugang erleichtern könnte.
Für Eltern bleibt deshalb entscheidend, nicht nur die bekanntesten Leistungen zu prüfen. Je nach Einkommen, Familiensituation, Alter der Kinder und Wohnort können zusätzliche Ansprüche bestehen, die weit über das monatliche Kindergeld hinausgehen.








