Heißes Backblech oder brennende Kerzen: Zu Weihnachten kann man sich leicht verbrennen. Was sofortige Linderung verschafft und wann der Rettungsdienst alarmiert werden sollte.
Erste Hilfe an Weihnachten: Das hilft bei Verbrennungen
Ein gemütliches Kerzenlicht ist ein fester Bestandteil von Weihnachten, bringt jedoch auch ein gewisses Risiko mit sich. Es ist nicht die einzige Gefahr, die während der Feiertage zu Verbrennungen führen kann. Die Hektik in der Küche beim Zubereiten des Weihnachtsessens, der Raclettegrill oder die Flamme beim Fondue können schnell zu Hitze und Schmerzen führen. Hier sind einige Tipps zur Behandlung von Brandwunden.
Erster, zweiter und dritter Grad – Sofortmaßnahmen
Bei der Behandlung ist es zunächst wichtig, wie stark die Haut beschädigt wurde. Verbrennungen werden grundsätzlich in drei Stufen eingeteilt. Eine Verbrennung ersten Grades betrifft meist nur die oberste Hautschicht und entsteht zum Beispiel durch kurze Berührung mit einer heißen Oberfläche, wie einem heißen Backblech. Sie zeigt sich durch Rötungen. Auch bei Sonnenbrand spricht man von einer Verbrennung ersten Grades. Um den Schmerz zu lindern, kann die betroffene Stelle etwa zehn Minuten unter kühlem, fließendem Wasser gekühlt werden. Zu kaltes Wasser könnte die Haut und das betroffene Gewebe zusätzlich schädigen. Auch Eiswürfel oder Kühlkompressen sollten hier nicht verwendet werden.
Bei einer Verbrennung zweiten Grades ist nicht nur die obere Hautschicht betroffen, sondern auch die darunterliegende. Diese Art von Verbrennungen ist äußerst schmerzhaft. Die Haut erscheint tiefrot und glänzend, und es können sich Blasen bilden. Es ist wichtig, diese Blasen nicht zu öffnen, um zu verhindern, dass Keime in die tieferen Hautschichten eindringen und Infektionen verursachen. Verbrennungen zweiten Grades können durch den Kontakt mit offenem Feuer oder durch Verbrühungen mit sehr heißen Flüssigkeiten, wie zum Beispiel kochendem Wasser, entstehen. Auch hier kann eine erste Linderung der Schmerzen durch Kühlen erfolgen. Bei anhaltend starken Schmerzen und Blasenbildung sollte man professionelle medizinische Hilfe in Anspruch nehmen.
Wann Notarzt rufen?
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) rät dazu, Verbrennungen grundsätzlich von einem Arzt untersuchen zu lassen. Bei ausgedehnten und schweren Verbrennungen dritten Grades sollte der Rettungsdienst über die Nummer 112 gerufen werden. Als erste Hilfe sollte die verletzte Haut steril abgedeckt werden. Geeignete Verbandsmaterialien sind zum Beispiel im Auto-Verbandskasten zu finden. Alternativ kann auch Frischhaltefolie genutzt werden.
Bei großflächigen Verbrennungen können auch Atem- und Kreislaufprobleme auftreten, daher sollten Ersthelfer die Atmung der betroffenen Person überwachen, bis der Rettungsdienst eintrifft.
Zur Weihnachtszeit ist die Brandgefahr besonders groß. Je trockener der Baum, der Adventskranz und andere Gestecke sind, desto größer ist das Risiko. Laut dem “Feuerwehrmagazin” kommt es in deutschen Wohnungen während der Weihnachtszeit etwa 15.000 Mal zu Bränden.