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Heizöl zum Festpreis bestellt: Dürfen Händler plötzlich stornieren?

Viele Verbraucher sichern sich Heizöl über Verträge mit Festpreis. Doch was passiert, wenn die Preise stark steigen und Händler die Lieferung plötzlich stornieren wollen? Ein aktueller Fall zeigt, welche Rechte Kunden in dieser Situation haben.

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Foto: depositphotos

Heizölverträge mit Festpreis sorgen für Streit

In Zeiten stark schwankender Energiepreise entscheiden sich viele Verbraucher bewusst für Heizölverträge mit einem festen Preis. Kunden sichern sich damit die Lieferung zu einem vorher vereinbarten Betrag, unabhängig davon, wie sich der Marktpreis später entwickelt.

Doch genau diese Verträge führen immer wieder zu Konflikten. Steigen die Preise nach Vertragsabschluss deutlich, versuchen einige Händler, bereits vereinbarte Lieferungen zu stornieren. Für Verbraucher stellt sich dann die Frage, ob eine solche Kündigung überhaupt erlaubt ist.

Vertrag gilt grundsätzlich für beide Seiten

Grundsätzlich ist ein Kaufvertrag rechtlich bindend – sowohl für den Händler als auch für den Kunden. Wird Heizöl zu einem bestimmten Preis bestellt und vom Anbieter bestätigt, entsteht ein verbindlicher Vertrag.

Nach Einschätzung von Verbraucherschützern dürfen Händler eine Bestellung deshalb nicht einfach einseitig stornieren, nur weil sich der Marktpreis nachträglich verändert hat. Der vereinbarte Festpreis gilt in der Regel für beide Vertragsparteien.

Ausnahmen nur in besonderen Fällen möglich

Es gibt jedoch Situationen, in denen ein Händler eine Lieferung tatsächlich ablehnen kann. Eine solche Ausnahme kann etwa vorliegen, wenn sich der Vertrag als rechtlich unwirksam erweist oder wenn außergewöhnliche Umstände eintreten, die die Lieferung unmöglich machen.

Dazu können beispielsweise gravierende Lieferprobleme oder unvorhersehbare Ereignisse gehören, die außerhalb des Einflussbereichs des Händlers liegen. Allein steigende Einkaufspreise zählen in der Regel jedoch nicht dazu.

Verbraucher sollten Vertragsbedingungen genau prüfen

Entscheidend ist häufig ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers. Manche Anbieter bauen Klauseln ein, die ihnen unter bestimmten Umständen eine Stornierung erlauben.

Solche Regelungen sind jedoch nicht immer automatisch wirksam. Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass Klauseln, die Kunden unangemessen benachteiligen, rechtlich unwirksam sein können.

Rechtliche Schritte bei unzulässiger Stornierung

Wenn Händler eine Lieferung ohne rechtliche Grundlage absagen, können Verbraucher ihre Ansprüche geltend machen. Möglich ist zum Beispiel, auf Erfüllung des Vertrags zu bestehen oder Schadensersatz zu verlangen.

Gerade bei größeren Preisunterschieden kann ein solcher Streit schnell um mehrere hundert oder sogar tausend Euro gehen. Deshalb raten Experten Betroffenen, sich im Zweifel rechtlich beraten zu lassen und alle Vertragsunterlagen sorgfältig aufzubewahren.

TS
Quellen: n-tv.de