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Jugendliche ab 16 wählen erstmals bei Europawahl 2024

Diese Änderung soll ihre politische Beteiligung stärken. Ein Leitfaden hilft Erstwählern, sich zurechtzufinden und Fehler zu vermeiden.

Am 9. Juni findet die Europawahl statt. Erstmals dürfen auch 16-Jährige ihre Stimme abgeben.
Foto: PhotoSGH/Shutterstock.com

Die Europawahl 2024 stellt einen historischen Meilenstein in der europäischen Demokratie dar: Zum ersten Mal dürfen in Deutschland Jugendliche ab 16 Jahren wählen. Dies soll die politische Beteiligung junger Menschen fördern und ihre Interessen stärker in die europäische Politik einbringen. Allerdings kann die erste Wahl verwirrend sein: Was muss beachtet werden? Was ist bei der Stimmabgabe verboten? Hier findet sich ein Leitfaden für Erstwählerinnen und Erstwähler.

Wer darf wählen?

In Deutschland wird die Europawahl am 9. Juni 2024 abgehalten. Personen, die an diesem Tag 16 Jahre oder älter sind, die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft besitzen und im Wählerverzeichnis ihres Hauptwohnsitzes eingetragen sind, dürfen an diesem Tag ihre Stimme abgeben.

Im Wählerverzeichnis des jeweiligen Wahlbezirks oder der Gemeinde sollte normalerweise jede Person eingetragen sein, die hier gemeldet ist und das erforderliche Mindestalter erreicht hat. Alle notwendigen Unterlagen werden im Vorfeld per Post verschickt. In der Wahlbenachrichtigung steht auch die genaue Adresse des Wahllokals.

Wer wird gewählt?

Während der Europawahl werden die 720 Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. Deutschland stellt davon 96 Abgeordnete. Mit dem Kreuz auf dem Wahlzettel wird jedoch nicht für eine bestimmte Kandidatin oder einen bestimmten Kandidaten gestimmt, sondern für die Wahlliste einer Partei. Je mehr Stimmen eine Partei erhält, desto mehr Abgeordnete kann sie ins Europäische Parlament entsenden.

Dieses Jahr treten in Deutschland insgesamt 34 Parteien zur Wahl an. Im Gegensatz zur Bundestagswahl gibt es bei der Europawahl keine Fünf-Prozent-Hürde, wodurch auch kleine Parteien die Möglichkeit haben, einen Sitz im Europäischen Parlament zu erlangen. Der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung bietet einen guten Überblick über die verschiedenen Wahlprogramme.

So läuft der Wahlgang ab

Wer seine Stimme nicht vorab per Briefwahl abgegeben hat, muss am Wahltag (Sonntag, 9. Juni) zwischen 8 und 18 Uhr das zugewiesene Wahllokal aufsuchen. Man sollte nicht vergessen: die Wahlbenachrichtigung und einen Personalausweis oder Reisepass.

Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer vor Ort überprüfen, ob der Name im Wählerverzeichnis aufgeführt ist, markieren ihn dann und geben einen Stimmzettel sowie einen Stimmzettelumschlag aus. Auf dem Stimmzettel sind alle Parteien, Organisationen oder einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten verzeichnet, die an der Europawahl teilnehmen.

Der Wähler betritt die Wahlkabine und macht sein Kreuz. Wichtig zu beachten ist: Bei der Europawahl hat der Wähler nur eine Stimme. Danach steckt er den Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag, verschließt ihn und wirft ihn bei den Helferinnen und Helfern in die Wahlurne.

Die Wahlbenachrichtigung verlegt? Kein Problem. Das zugewiesene Wahllokal kann auch auf der Website des Wahlamtes der entsprechenden Kommune gefunden werden. Vor Ort genügt dann der Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung.

Das darf man beim Wählen nicht

Wichtig: Um Missverständnisse beim Auszählen der Stimmen zu vermeiden, sollte auf dem Stimmzettel wirklich nur ein Kreuz gemacht werden, und das so genau wie möglich. Kritzeleien, wie zum Beispiel Smileys auf dem Stimmzettel, können ihn ungültig machen. Ebenso ist eine Unterschrift auf dem Wahlzettel verboten, da dadurch das Wahlgeheimnis verletzt würde und die Stimme ungültig wäre. Falls man seine Entscheidung ändern möchte, sollte man nicht durchstreichen, sondern das Wahlpersonal nach einem neuen Stimmzettel fragen.

Der Stimmzettel wird ebenfalls ungültig, wenn man ihn fotografiert und beispielsweise in sozialen Medien hochlädt. Auch dadurch wird das Wahlgeheimnis verletzt und die Stimme wird im Zweifelsfall ungültig. Daher: besser keine Selfies aus der Wahlkabine machen!

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