Defekte wie Heizungsausfälle oder Schimmelbildung können Mieter dazu berechtigen, die Miete zu mindern. Der Artikel erläutert, welche Mängel rechtlich anerkannt sind und wie viel abgezogen werden darf.
Mietminderung: Sechs Mängel, die eine Minderung rechtfertigen

Viele Mieter fragen sich: Unter welchen Bedingungen darf die Miete gekürzt werden, wenn es in der Wohnung Probleme gibt? Laut deutschem Mietrecht können Mängel an der Wohnung den Gebrauch der Mietsache erheblich beeinträchtigen und damit eine Mietminderung rechtfertigen. Entscheidend ist, dass der Mangel den Wohnwert spürbar mindert. Wir erklären, welche Situationen dafür in der Regel anerkannt werden – und worauf Mieter achten sollten.
1. Schimmelbefall beeinträchtigt Wohnqualität
Schimmelbildung gehört zu den klassischen Fällen, in denen eine Mietminderung gerechtfertigt sein kann – insbesondere wenn er großflächig auftritt oder die Gesundheit gefährdet. Entscheidend ist, ob der Schimmel tatsächlich die Nutzung der Räume einschränkt. Kleinere, lokal begrenzte Schimmelflecken können zwar ärgerlich sein, rechtfertigen aber nicht automatisch eine Kürzung der Miete.
2. Lärm durch Bauarbeiten oder Verkehr
Wenn andauernde Lärmquellen die Wohnqualität stark beeinträchtigen, können Mieter die Miete mindern. Das gilt besonders für Baulärm über längere Zeit, laute Nachbarn oder permanente Straßenlärmbelästigung, die über das normale Maß hinausgeht. Wichtig ist, dass der Lärm objektiv erheblich ist und die Nutzung der Wohnung stört.
3. Schwere Mängel an Heizung oder Sanitär
Funktioniert die Heizung im Winter nicht richtig, oder sind Sanitäreinrichtungen wie Toilette oder Dusche beeinträchtigt, zählt das zu erheblichen Mängeln. Besonders heikel sind Ausfälle in der kalten Jahreszeit: Keine oder unzureichende Wärmeversorgung kann in vielen Fällen eine deutliche Mietkürzung rechtfertigen.
4. Wasserprobleme und Feuchtigkeit
Stetig feuchte Wände, Wassereintritt durch undichte Fenster oder Dächer, oder Rohrbrüche können die Wohnung unbrauchbar machen. Solche Wasserschäden begründen in der Regel eine Mietminderung, da sie nicht nur den Komfort beeinträchtigen, sondern auch langfristig die Bausubstanz schädigen können.
5. Ungezieferbefall wird akzeptiert
Befall von Kakerlaken, Ratten oder anderen Schädlingen kann die Wohnnutzung massiv einschränken und gilt als Mangel, der eine Mietminderung rechtfertigt. Ob und in welchem Umfang die Miete gekürzt werden kann, hängt von der Schwere des Befalls und der Dauer des Problems ab.
6. Eingeschränkte Nutzung durch Baumaßnahmen
Auch interne Baumaßnahmen im Haus, etwa wenn grundlegende Versorgungsleitungen erneuert werden müssen und dadurch Räume zeitweise unbenutzbar sind, können eine Minderung erlauben. Allerdings ist hier oft die Abwägung schwierig: Werden Arbeiten mit angemessener Vorlaufzeit und klaren Zeitplänen durchgeführt, kann eine Minderung weniger wahrscheinlich sein.
Wichtige Regeln vor einer Mietminderung
Bevor Mieter die Miete kürzen, sollten einige Grundregeln berücksichtigt werden:
- Mangel unverzüglich melden: Der Vermieter muss schriftlich über den Mangel informiert werden, damit er Zeit zur Behebung hat.
- Dokumentation ist entscheidend: Fotos, Datum und detaillierte Beschreibungen helfen, mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.
- Nur bei erheblichen Beeinträchtigungen: Kleinere Schönheitsfehler rechtfertigen in der Regel keine Mietminderung.
- Rückwirkung beachten: Eine Minderung kann meist nur ab dem Zeitpunkt geltend gemacht werden, an dem der Vermieter den Mangel kennt oder davon hätte Kenntnis haben müssen.
Was nicht automatisch eine Mietminderung rechtfertigt
Es gibt auch Fälle, in denen Mieter oft eine Kürzung erwarten, die aber rechtlich nicht ohne Weiteres anerkannt werden:
- Temporäre Lärmbelastungen durch einmalige Events
- Geringfügige Schönheitsfehler wie kleine Risse in der Tapete
- Störungen, die auf eigenes Verhalten des Mieters zurückzuführen sind
Fazit: Mietminderung – ein häufiges, aber komplexes Thema
Das Recht auf Mietminderung kann Mieter vor den finanziellen Folgen erheblicher Mängel schützen. Gleichzeitig ist es kein Automatismus, sondern an klare rechtliche Voraussetzungen gebunden. Wer eine Minderung plant, sollte daher den Mangel gut dokumentieren und den Vermieter rechtzeitig informieren. Bei Unsicherheiten ist es sinnvoll, Mietervereine oder rechtlichen Rat hinzuzuziehen.








