Ab Mittwoch greifen neue EU-Vorgaben für Lebensmittelverpackungen, die vor allem Pizzerien, Metzger und Takeaways betreffen. Die Regelungen zielen darauf ab, Verpackungsabfälle zu reduzieren und die Umweltverträglichkeit zu erhöhen.
Neue EU-Vorgaben ab Mittwoch: Was Gastronomie und Takeaways jetzt beachten müssen.

Ab dem 12. August 2026 müssen sich Verbraucher auf spürbare Änderungen bei Lebensmittelverpackungen einstellen. Die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) bringt strengere Vorgaben mit sich, die insbesondere in der Gastronomie, bei Metzgern und in Pizzerien relevant werden.
Einheitliche Vorgaben für Verpackungen
Die PPWR zielt darauf ab, europaweit einheitliche Standards für Verpackungen zu schaffen. Diese Regelung soll die Umweltverträglichkeit von Verpackungen über ihren gesamten Lebenszyklus verbessern. Ziel ist es, Verpackungsabfälle in der EU zu minimieren und die Recyclingfähigkeit der Verpackungen zu erhöhen. Die Maßnahmen sind Teil des European Green Deal, der Europa als ersten klimaneutralen Kontinent etablieren möchte.
Was ändert sich konkret?
Die neuen Vorschriften betreffen vor allem Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Dazu zählen Brötchentüten, Pizzakartons, Nudelboxen und Fleischverpackungen. Ab dem 12. August 2026 müssen diese Verpackungen nahezu frei von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) sein. Für jede nachgewiesene Verbindung gilt ein Grenzwert von 25 ppb, während die Summe aller Verbindungen 250 ppb nicht überschreiten darf. Der gesamte PFAS-Gehalt darf 50 Milligramm pro Kilogramm Verpackungsmaterial nicht übersteigen (Art. 5 PPWR).
Was sind PFAS?
PFAS sind synthetische Chemikalien, die aufgrund ihrer wasser-, schmutz- und fettabweisenden Eigenschaften in der Industrie weit verbreitet sind. Sie finden sich in Lebensmittelverpackungen, Kochgeschirr und Outdoor-Bekleidung. Diese Chemikalien sind problematisch, da sie gesundheitliche Risiken wie Leberschäden, Immunschwäche und hormonelle Störungen verursachen können. Zudem sind sie extrem schwer abbaubar und stellen eine Gefahr für die Umwelt dar.
Verbraucher und Unternehmen im Fokus
Die neuen Regelungen betreffen in erster Linie die Hersteller und Erzeuger. Verbraucher werden die Änderungen jedoch ebenfalls bemerken, auch wenn viele Unternehmen bereits im Vorfeld Anpassungen vorgenommen haben. Verpackungen könnten weniger stark beschichtet sein, was zu schnelleren Fettflecken führen kann. Hinweise auf eine PFAS-Beschichtung sind nicht immer eindeutig, aber eine Kennzeichnung wie „PFAS-frei“ oder „fluorfrei“ wäre wünschenswert.
Verpflichtungen für Unternehmen
Unternehmen müssen ihre Rolle gemäß der PPWR klären. Je nach Funktion als Erzeuger, Hersteller oder Händler ergeben sich unterschiedliche Verpflichtungen. Beispielsweise müssen sie sicherstellen, dass die Verpackungen den neuen Anforderungen entsprechen und sich gegebenenfalls im Verpackungsregister LUCID registrieren.
Weitere Schritte der EU-Verpackungsverordnung
Die PPWR sieht auch zukünftige Maßnahmen vor, die schrittweise in Kraft treten. Ab dem 12. Februar 2027 müssen Lebensmittelhändler beispielsweise mitgebrachte Behälter befüllen, sofern diese hygienisch geeignet sind. Ab dem 12. August 2028 wird eine Kennzeichnungspflicht zur Materialzusammensetzung eingeführt, um das Recycling zu erleichtern. Ab 2030 sind bestimmte Einwegkunststoffe verboten, und die Verpackungen müssen auf das notwendige Mindestmaß reduziert werden.
Die bevorstehenden Änderungen der EU-Verpackungsverordnung stellen einen bedeutenden Schritt in der europäischen Umweltpolitik dar und sollen dazu beitragen, die Umweltbelastung durch Verpackungsabfälle zu verringern.
Quellen: t-online
Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.








