Hohe Temperaturen stellen Arbeitnehmer und Schüler vor Herausforderungen. Der Artikel beleuchtet die geltenden Regeln und Pflichten der Arbeitgeber sowie Handlungsmöglichkeiten bei extremen Hitzeperioden.
Regeln für Schüler und Arbeitnehmer bei extremer Hitze in Deutschland

Hitzeperioden stellen eine Herausforderung dar
In den kommenden Tagen sind in Deutschland Temperaturen zu erwarten, die sowohl für Schüler als auch für Arbeitnehmer problematisch sein können. Welche Regelungen in solchen Fällen zu beachten sind, wird hier zusammengefasst.
Keine Ansprüche auf Hitzefrei am Arbeitsplatz
Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Hitzefrei, auch wenn die Temperaturen ansteigen. Arbeitgeber sind jedoch verpflichtet, ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen. Ab einer Raumtemperatur von 26 Grad Celsius sollten Maßnahmen ergriffen werden, um eine angenehmere Arbeitsumgebung zu schaffen. Bei Temperaturen ab 30 Grad sind Arbeitgeber sogar verpflichtet, aktiv zu handeln.
- Lüften in den frühen Morgenstunden
- Bereitstellung von Ventilatoren
- Einführung von Gleitzeit
- Angebot kühler Getränke
Die entsprechenden Vorgaben sind in den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ verankert. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Arbeitnehmer keinen Anspruch auf spezifische Maßnahmen haben. Solange Arbeitgeber sich um ein erträgliches Arbeitsklima bemühen, sind keine weiteren Forderungen möglich.
Regelungen bei extremen Temperaturen
Sobald die Temperaturen 35 Grad Celsius erreichen, ist der Arbeitsplatz nicht mehr als solcher geeignet. Das bedeutet, dass Arbeiten unter diesen Bedingungen unzumutbar werden. Arbeitgeber müssen in diesem Fall alternative Lösungen finden, wie etwa das Verlegen der Mitarbeiter in kühlere Räume.
Selbst bei extremen Temperaturen haben Mitarbeiter jedoch keinen Anspruch auf Hitzefrei und dürfen nicht einfach ihre Arbeit niederlegen. In Ausnahmefällen, in denen der Arbeitgeber trotz Aufforderung keine Maßnahmen ergreift, können Arbeitnehmer das Büro nicht ohne Rücksprache verlassen.
Homeoffice und Hitzefrei
Arbeitnehmer, die im Homeoffice tätig sind, haben ebenfalls keinen Anspruch auf Hitzefrei. In den eigenen vier Wänden sind sie für die Temperaturverhältnisse selbst verantwortlich. Bei übermäßiger Hitze besteht jedoch oft die Möglichkeit, ins Büro zurückzukehren, um dort zu arbeiten.
Der Begriff „Homeoffice“ impliziert nicht zwangsläufig die Arbeit im eigenen Arbeitszimmer; viele Arbeitnehmer haben die Freiheit, ihren Arbeitsplatz flexibel zu wählen. Das bedeutet, dass sie sich, um der Hitze zu entkommen, auch an einen kühleren Ort begeben können, vorausgesetzt, dies ist im Arbeitsvertrag vorgesehen.
Fürsorgepflicht für draußen arbeitende Personen
Für Arbeitnehmer, die im Freien tätig sind, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Hitzefrei. Arbeitgeber sind jedoch verpflichtet, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, damit ihre Angestellten nicht unter extremen Bedingungen leiden müssen. Die konkreten Maßnahmen sind von der jeweiligen Situation abhängig.
- Aufbau von Sonnensegeln auf Baustellen
- Bereitstellung kühler Getränke
- Verteilung von Sonnenschutzmitteln und geeigneter Kleidung
Wo eine ideale Lösung fehlt, ist es ratsam, den Dialog zu suchen und gemeinsam geeignete Strategien zu entwickeln, um die Arbeit im Freien erträglicher zu gestalten.
Kleidervorschriften bei Hitze
In manchen Berufen sind aus Sicherheitsgründen bestimmte Kleidungsstücke vorgeschrieben, wie zum Beispiel Schutzhelme oder Sicherheitsschuhe. Diese Vorschriften müssen auch bei hohen Temperaturen eingehalten werden. In anderen Berufen kann die Kleiderordnung flexibler gehandhabt werden, wobei Mitarbeiter diese nicht eigenmächtig missachten dürfen.
Eine Lockerung des Dresscodes kann jedoch eine Möglichkeit sein, um das Arbeiten an heißen Tagen angenehmer zu gestalten, sodass beispielsweise kurze Hosen und T-Shirts akzeptabel sein könnten.
Hitzefrei für Schüler
Die Entscheidung über Hitzefrei für Schüler liegt in der Regel bei den Schulen, da die Schulleitung die örtlichen Gegebenheiten am besten einschätzen kann. In mehreren Bundesländern existieren Empfehlungen der Bildungsministerien. In Baden-Württemberg wird etwa empfohlen, nach der vierten Stunde Hitzefrei zu gewähren, falls die Temperaturen um 11 Uhr bereits 25 Grad im Schatten erreichen.
In vielen Fällen dürfen Schüler jedoch nur dann vorzeitig aus der Schule entlassen werden, wenn eine Zustimmung der Eltern vorliegt. Andernfalls erhalten sie die gewohnte Betreuung, auch wenn der normale Unterricht nicht mehr stattfindet.
In der Regel sind Schüler der Oberstufe an Gymnasien sowie der Berufsschulen von Hitzefrei ausgeschlossen.
FAQ
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Quellen: tagesschau
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