In dichtbesiedelten Gebieten führen laute Aktivitäten oft zu Konflikten. Gesetzliche Ruhezeiten und Lärmschutzverordnungen bieten Orientierung, doch nicht alles ist klar geregelt.
Ruhestörung: Wann Nachbarn zu weit gehen
Rasenmähen am Sonntag, Kindergeschrei am Morgen oder eine laute Geburtstagsparty bis spät in die Nacht – insbesondere in dichtbesiedelten Gebieten können solche Situationen häufig zu Streitigkeiten unter Nachbarn führen. Während der Nachbar in manchen Fällen wohl einfach die Zähne zusammenbeißen muss, verstoßen andere Aktivitäten gegen die gesetzlichen Ruhezeiten oder Lärmschutzverordnungen und können daher als Ordnungswidrigkeit gemeldet werden.
Den Überblick zu behalten, ist jedoch nicht ganz einfach: Ruhezeiten sind nicht bundesweit einheitlich geregelt, sondern liegen in der Verantwortung der Länder und Kommunen. Teilweise werden sie sogar privatrechtlich, zum Beispiel durch Hausverwaltungen, festgelegt. Hier finden Sie eine Übersicht.
Sonntags- und Feiertagsruhe
In allen Bundesländern ist die Sonntags- und Feiertagsruhe vorgeschrieben. Das bedeutet, dass an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen Arbeiten, die die Ruhe stören, von 0 bis 24 Uhr untersagt sind. Dazu zählen beispielsweise laute Geräusche wie Bohren, Hämmern, Rasenmähen oder laute Musik. Wenn sich ein Nachbar beschwert, muss man mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen.
Nachtruhe
In allen Bundesländern gilt die Nachtruhe ebenfalls – an jedem Tag der Woche von 22 bis 6 Uhr oder 7 Uhr. Für die Außengastronomie gibt es Ausnahmen von 22 bis 24 Uhr.
Während der Nachtruhe sind störende Tätigkeiten untersagt – ab welcher Lautstärke Musik oder anderer Lärm als Ruhestörung angesehen wird, ist jedoch nicht gesetzlich festgelegt. Als allgemeine Richtlinie gilt: Die Zimmerlautstärke von ungefähr 35 bis 40 Dezibel sollte nicht überschritten werden. Zum Vergleich: 35 Dezibel entsprechen etwa leisem Flüstern oder dem Rascheln von Blättern.
Nachbarn müssen beispielsweise das Geräusch von Rollläden, der Toilettenspülung oder der Dusche tolerieren – auch während der Nacht. Ebenso müssen lärmende Kinder oder Babys bis zu einem gewissen Grad akzeptiert werden.
Gibt es eine Mittagsruhe?
Eine Mittagsruhe ist weder bundesweit noch landesweit festgelegt. Sie wird nur von einigen Kommunen oder Hausverwaltungen vorgeschrieben. In diesem Fall kann man Informationen auf den Websites der Kommunen oder im Mietvertrag finden.
Es gibt jedoch auch außerhalb der festgelegten Ruhezeiten bestimmte Vorschriften zum Lärmschutz. Laut der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes dürfen nicht alle Garten- und Baugeräte zu jeder Zeit genutzt werden. Für Laubbläser und andere laute Maschinen besteht an Werktagen ein Betriebsverbot von 7 bis 9 Uhr, von 13 bis 15 Uhr sowie von 19 bis 20 Uhr.
Was tun, wenn die Nachbarn laut sind?
Viele Menschen wissen nicht genau, was sie tun sollen, wenn die Nachbarn immer wieder Lärm machen. Es ist ratsam, zuerst das persönliche Gespräch zu suchen und zu erklären, warum man sich gestört fühlt. Wenn das keine Verbesserung bringt, sollte man die Hausverwaltung oder den Vermieter kontaktieren. Bei besonders starkem Lärm kann man direkt das Ordnungsamt oder die Polizei einschalten.