Trotz des Rechtsanspruchs auf staatliche Unterstützung nutzen viele pflegebedürftige Menschen die „Hilfe zur Pflege“ nicht. Eine aktuelle Studie zeigt große regionale Unterschiede in der Inanspruchnahme, wobei nur etwa 20 Prozent der Anspruchsberechtigten bundesweit auf diese Hilfe zurückgreifen.
Staatliche Pflegehilfe wird von vielen Betroffenen nicht in Anspruch genommen

Der Staat unterstützt pflegebedürftige Menschen mit geringem Einkommen durch die Sozialleistung „Hilfe zur Pflege“. Dennoch zeigen aktuelle Studien, dass viele Betroffene, die zu Hause betreut werden, diese Unterstützung nicht nutzen.
Eine Untersuchung im Auftrag des Paritätischen Gesamtverbands ergab, dass bundesweit etwa 315.000 Menschen ihren Anspruch auf finanzielle Hilfe nicht wahrnehmen. Die soziale Pflegeversicherung deckt lediglich einen Teil der anfallenden Kosten, während die restlichen Ausgaben von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden müssen. Wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, die „Hilfe zur Pflege“ zu beantragen.
Regionale Unterschiede in der Inanspruchnahme
Im deutschlandweiten Durchschnitt nutzen nur rund 20 Prozent der Berechtigten diese Leistung. Die Studie zeigt jedoch erhebliche regionale Unterschiede auf. Im Saarland wird geschätzt, dass lediglich zehn Prozent der Anspruchsberechtigten in der häuslichen Pflege tatsächlich von der „Hilfe zur Pflege“ profitieren. Im Gegensatz dazu erhält in Mecklenburg-Vorpommern etwa die Hälfte der Berechtigten diese Unterstützung, was deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt liegt.
„Gute Pflege muss überall ermöglicht werden, unabhängig vom Wohnort“, forderte Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.
Ursachen für die Unterversorgung
Die Gründe für die geringe Inanspruchnahme sind vielfältig. Neben Unkenntnis und Scham spielen auch fehlende Beratungsangebote sowie unterschiedliche Verwaltungspraxen der zuständigen Sozialämter eine Rolle, wie der Paritätische erläuterte.
Laut den neuesten Zahlen der Krankenkasse Barmer sind in Mecklenburg-Vorpommern fast neun Prozent der Bevölkerung auf Pflege angewiesen. Der Eigenanteil für die Pflege liegt im ersten Jahr durchschnittlich bei 2.903 Euro pro Monat, so der Verband der Ersatzkassen.








