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Tag der Ersten Hilfe: Einfache Maßnahmen, mit denen jeder helfen kann

Was tun in einer Notsituation, wenn der letzte Erste-Hilfe-Kurs schon länger zurückliegt? Zum Tag der Ersten Hilfe gibt es ein paar einfache Maßnahmen, mit denen jeder helfen kann.

Unfälle und andere Notfälle können jederzeit passieren.
Foto: imago/Westend61

Wie wird die stabile Seitenlage durchgeführt? Was sollte man dem Notruf mitteilen? Und wie kann man eine Blutung stoppen? Hand aufs Herz, nur die wenigsten Menschen besuchen regelmäßig einen Erste-Hilfe-Kurs. Doch im Ernstfall zählt jede Sekunde. Zum Tag der Ersten Hilfe werden hier einige Maßnahmen vorgestellt, die jeder kennen sollte, um im Notfall richtig zu handeln.

Nichts ist falsch außer nichts tun

Viele Menschen haben wahrscheinlich Hemmungen, wenn sie eine bewusstlose Person finden oder Zeuge eines Unfalls werden. Was, wenn ich etwas falsch mache? Diese Sorge geht sicherlich vielen durch den Kopf. Allerdings gibt es nur eine Sache, die man wirklich falsch machen kann, wenn es um Erste Hilfe geht: nichts tun. Jeder kann helfen und sogar ein Leben retten. Dafür muss man nicht unbedingt gerade einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben.

Die Vorstellung, bei einer möglicherweise sterbenden Person eine Herz-Druck-Massage durchzuführen, kann Angst auslösen. Doch Erste Hilfe ist nicht nur bei Herzstillstand wichtig. Wenn eine Person nicht ansprechbar ist, wird zuerst die Atmung überprüft und kontrolliert, ob die Atemwege frei sind. Atmet die Person normal, wird sie in die stabile Seitenlage gebracht. Bis der Rettungsdienst eintrifft, bleibt man bei der Person und deckt sie, wenn möglich, zu.

Trost und Zuspruch

Verletzte sind jedoch nicht immer bewusstlos. Gerade in solchen Fällen ist es wichtig, mit ihnen zu reden, sie zu trösten und zu beruhigen. Abhängig von der Art der Verletzung kann man ihnen auch helfen, eine bequemere Position einzunehmen. Dabei ist es besonders wichtig, dass man selbst ruhig bleibt.

Wenn man sich bei der Erstversorgung unsicher fühlt, kann man tatsächlich eine App zur Unterstützung nutzen. Sowohl das Deutsche Rote Kreuz (DRK) als auch die Malteser bieten Erste-Hilfe-Apps an, die durch Notsituationen begleiten und mit Hilfe von Grafiken und Videos zeigen, was wie zu tun ist.

Unfallstelle absichern und Notruf wählen

Bei jedem Unfall oder anderen Notfall hat die eigene Sicherheit oberste Priorität. Daher ist die erste Maßnahme, die das DRK nennt, die Absicherung der Unfallstelle. Dazu gehört bei einem Verkehrsunfall beispielsweise das Aufstellen eines Warndreiecks und das Anziehen einer Warnweste, um sich selbst nicht zu gefährden.

Erst danach ruft man die 112 an. Der Notrufzentrale beschreibt man die Situation anhand der W-Fragen: Wo ist der Unfall? Was ist passiert? Wie viele Verletzte gibt es? Welche Art von Verletzungen liegen vor? Auf keinen Fall sofort auflegen, sondern auf mögliche Rückfragen der Notrufzentrale warten.

Was tun bei starken Blutungen?

Bekanntermaßen geschehen die meisten Unfälle im Haushalt. Stürze, Verbrennungen oder Schnittwunden können im Alltag leicht vorkommen. Ein Ausrutscher mit dem Messer oder der Schere kann schnell zu starken Blutungen führen. Blutet eine Wunde übermäßig stark, sollte der Rettungsdienst verständigt werden. Bis zu dessen Eintreffen kann die Blutung durch ausreichenden Druck vermindert werden. Dazu können zum Beispiel Tücher auf die Wunde gedrückt werden. Wenn es die betroffene Stelle zulässt, kann ein Druckverband angelegt werden. Dafür eine sterile Wundauflage auf die Blutung legen und darauf ein weiteres Polster. Das kann zum Beispiel ein ungeöffnetes Verbandspäckchen sein. Anschließend einen weiteren Verband fest um das betroffene Körperteil binden.

Im Gegensatz zu dem, was oft in Filmen gezeigt wird, darf ein in der Wunde steckender Fremdkörper, wie zum Beispiel ein Messer, auf keinen Fall herausgezogen werden. Der Gegenstand wirkt in dieser Situation wie ein Stöpsel und verhindert starkes Bluten.

Das Deutsche Rote Kreuz rät, mindestens alle zwei Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren, um die praktischen und theoretischen Kenntnisse lebensrettender Maßnahmen zu erneuern. Eine gesetzliche Pflicht besteht jedoch nicht. In zahlreichen Unternehmen besteht auch die Möglichkeit, sich zum Ersthelfer ausbilden zu lassen.

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