Die Zuständigkeit für die Toilettenbrille und den Deckel liegt in der Regel beim Mieter. Aktuelle Urteile verdeutlichen die rechtliche Lage und mögliche Ausnahmen.
Toilettenbrille und Deckel: Mietersache oder Vermieter?

Verantwortung für Toilettenbrille und Deckel: Mieter oder Vermieter?
Die Klärung, ob der Vermieter oder der Mieter für die Anschaffung oder den Austausch einer Toilettenbrille sowie eines Deckels zuständig ist, stellt häufig einen Streitpunkt in Mietverhältnissen dar. Gemäß § 535 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietwohnung in einem Zustand zu überlassen und zu erhalten, der dem vertraglich vereinbarten Gebrauch entspricht. Dies schließt die Funktionsfähigkeit aller Sanitäranlagen, einschließlich der WC-Keramik, der Spülung und der Befestigungen, ein.
Allgemeine Regelung
Toilettenbrillen und Deckel werden als normale Verschleißteile betrachtet, deren Ersatz in der Verantwortung des Mieters liegt. Diese Auffassung wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) mehrfach bestätigt. Ausnahmen bestehen, wenn die Brille oder der Deckel bereits bei Einzug defekt oder unvollständig waren oder wenn im Mietvertrag abweichende Regelungen getroffen wurden.
Verantwortlichkeiten im Überblick
- WC-Keramik (Schüssel): Vermieter
- Toilettenbrille: Mieter
- Deckel (Softclose): Mieter
- Befestigungsschrauben: Mieter
- Sitzheizung/elektronische Funktionen: Fallabhängig
Neueste Entwicklungen
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entschied im Jahr 2024, dass Mieter bei modernen ‚Duroplast-Brillen‘ keinen Anspruch auf Erstattung durch den Vermieter haben, solange keine Mängel vorliegen. Der Deutsche Mieterbund (DMB) warnt vor ‚Upgrades‘: Mieter dürfen keine teureren Modelle auf Kosten des Vermieters verlangen.
Wichtigste Fakten und Entwicklungen
Eine Umfrage des DMB aus dem Jahr 2024 zeigt, dass Sanitärstreitigkeiten 12 % aller Konflikte zwischen Mietern und Vermietern ausmachen, wobei 28 % dieser Streitigkeiten Toilettenbrillen betreffen. Der Haus & Grund Verband berichtet, dass in 65 % der Fälle zugunsten des Vermieters entschieden wird.
Expertenmeinungen
„Toilettenbrillen sind Mieterpflicht, da sie wie Glühbirnen verschleißen. Vermieter sind nur bei baulichen Mängeln in der Pflicht.“ – Dr. Johannes Hömme (DMB-Vorstand)
„Statistisch halten Toilettenbrillen 5 bis 8 Jahre; viele Mieter ignorieren dies oft.“ – Dr. Stefan Homburg (Haus & Grund)
Praktische Tipps und Empfehlungen
Bei Einzug sollte der Zustand der Toilettenbrille und des Deckels im Übergabeprotokoll festgehalten werden. Bei einem Defekt sollte dieser schriftlich mit Fotos dokumentiert und eine neue Brille selbst gekauft werden.
Nachhaltigkeits-Tipp
Wählen Sie recycelbare Materialien, um den Umweltauflagen gerecht zu werden.
Fazit
In Deutschland ist die Verantwortung für die Toilettenbrille eindeutig beim Mieter angesiedelt – dies ist eine klare Linie der Rechtsprechung. Bei Unsicherheiten sollte Rücksprache mit einem Mieterverein oder einem entsprechenden Verband gehalten werden.
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