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Ungeziefer im Urlaub: Was tun?

Wenn plötzlich Kakerlaken im Hotelzimmer auftauchen, ist die Erholung schnell vorbei. Ein Anruf an der Rezeption ist der erste Schritt, um das Problem zu lösen.

Schaben fühlen sich an warmen, feuchten Orten besonders wohl.
Foto: gan chaonan/Shutterstock

Ein Urlaub sollte entspannend sein, aber wenn unerwartet ungebetene Tiere im Hotelzimmer erscheinen, ist die Ruhe schnell dahin. Kakerlaken und andere Schädlinge sind je nach Region jedoch keine Seltenheit. Doch was kann man tun, wenn es plötzlich krabbelt?

Bei Schädlingsbefall: Sofortmaßnahmen ergreifen

In südlichen Ländern sind Insekten in Hotelzimmern oft keine Seltenheit. Der Klimawandel fördert zudem die Vermehrung von Schädlingen im häufig feuchtwarmen Klima. In Spanien breitet sich momentan die sogenannte “Super-Kakerlake” aus. Trotzdem sind die Hygienestandards in den meisten Hotels hoch, weshalb Begegnungen mit Kakerlaken und anderen Insekten weiterhin als unwahrscheinlich gelten.

Falls es dennoch dazu kommt, ist es wichtig, ruhig zu bleiben. Der erste Schritt ist ein Anruf an der Rezeption. Diese kann entweder ein anderes Zimmer anbieten oder das Problem beheben lassen. Wenn man in einer privaten Ferienunterkunft übernachtet, sollte man sich so schnell wie möglich an den Vermieter wenden. Bei starkem Befall kann es notwendig sein, die Unterkunft zu wechseln.

Ein Zimmerwechsel oder eine neue Unterkunft kann jedoch nur bei unzumutbarer Belastung durch Ungeziefer gefordert werden. Laut Verbraucherzentrale sind Hoteliers vor Ort nur dann für Mängel verantwortlich, wenn dies ausdrücklich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt ist. In einigen Fällen müssen die Reiseveranstalter direkt kontaktiert werden.

Sich selbst schützen: Verhalten am Reiseziel

Falls ein Wechsel der Unterkunft nicht machbar ist, gibt es Vorsichtsmaßnahmen, die helfen können, sich zu schützen und eine Ausbreitung zu verhindern. Es ist ratsam, unter Betten, in Schränken und hinter Vorhängen nachzusehen, da Kakerlaken nachtaktiv sind und nur dann aus ihren Verstecken kommen. Im Gegensatz zu Bettwanzen, die im letzten Sommer in Frankreich und Großbritannien Probleme bereiteten, beißen und stechen Schaben nicht.

Bei Bettwanzen sollte das Bett inspiziert werden: Die winzigen Insekten hinterlassen Blutflecken und Hautschuppen auf Bettlaken und Matratzen. Koffer sollten beim Packen und Auspacken nicht auf dem Bett platziert werden. Andernfalls könnten Bettwanzen die Rückreise überstehen und sich zu Hause ausbreiten.

Koffer und Taschen sollten stets verschlossen bleiben. Dies gilt auch für Mülleimer: Essensreste im Zimmer zu vermeiden, kann Ungeziefer abwehren. Lebensmittel sollten ebenfalls in geschlossenen Behältern aufbewahrt werden. Schädlinge können Krankheiten übertragen, indem sie Keime und Bakterien auf Lebensmittel übertragen. Daher sollten alle Oberflächen, die von Menschen berührt werden, desinfiziert werden. Die Reinigung sollte während des Urlaubs regelmäßig wiederholt werden. Kleidungsstücke können in Plastiksäcken aufbewahrt werden, um eine Verschleppung zu verhindern.

Das letzte Mittel: Was noch gegen Ungeziefer hilft

Da viele Insektizide zunehmend ihre Wirksamkeit verlieren, rät die spanische Regierung dazu, Kakerlaken zu bekämpfen. Kurzfristig können jedoch Insektensprays, die für den Hausgebrauch geeignet sind, dabei helfen, die ungebetenen Gäste fernzuhalten. Es gibt verschiedene Methoden in Form von Sprays, Pulvern oder Aerosolen, die gezielt gegen bestimmte Krabbeltiere eingesetzt werden. Langfristig lässt sich ein Ungezieferproblem jedoch nur mit professioneller Hilfe lösen.

Bereits vor der Reise kann man das Risiko verringern. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, auf Bewertungen und Erfahrungsberichte auf Reiseplattformen zu achten. Es kann auch nützlich sein, direkt bei der Buchung des Urlaubs nach den Hygienemaßnahmen vor Ort zu fragen.

Wer im Urlaub von einem Befall betroffen ist, sollte den Vorfall laut Verbraucherzentrale gründlich dokumentieren. Viele Hotels sind entgegenkommend und bieten Entschädigungen wie eine Rückerstattung oder einen Zimmerwechsel an. Wird ein unzumutbarer Mangel nicht behoben, kann man auch einen Teil des Reisepreises zurückfordern.

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