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Wann ein Schlagloch am Auto teuer wird – und wer zahlt

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – und das Schlagloch wird teuer. Beschädigte Reifen, verbogene Felgen oder Schäden am Fahrwerk können schnell hohe Reparaturkosten verursachen. Doch wer kommt dafür auf: die Versicherung, die Kommune oder der Fahrer selbst? Ein Überblick über Rechte, Pflichten und typische Fallstricke.

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Foto: NF24 / KI

Kaum etwas ärgert Autofahrer mehr als ein Schlagloch in der Straße, das plötzlich den Reifen oder die Felge beschädigt. Gerade nach Frost, Tauwetter oder Starkregen entstehen in Asphalt und Beton häufig Fahrbahndefekte, die zu teuren Reparaturen führen können. Doch wer trägt in solchen Fällen die Kosten – der Fahrer selbst, die Versicherung oder gar die Kommune? Eine rechtliche und versicherungstechnische Einordnung zeigt: Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab.

So entstehen Schlaglochschäden

Schlaglöcher sind Ausbrüche im Straßenbelag, die meist durch Wasser, Frost oder Überlastung entstehen. Fährt ein Fahrzeug mit hohem Tempo darüber, können Reifen, Felgen, Fahrwerk oder sogar die Achse beschädigt werden. Solche Schäden sind nicht nur ärgerlich, sie können je nach Ausmaß auch erhebliche Reparaturkosten nach sich ziehen.

Versicherungsschutz: Vollkasko ist entscheidend

Bei einem durch ein Schlagloch verursachten Schaden am eigenen Fahrzeug greift typischerweise nur die Vollkaskoversicherung. Diese deckt Schäden am eigenen Auto, auch wenn sie nicht durch einen Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wurden, sondern durch äußere Einwirkungen wie Schlaglöcher. Allerdings müssen Betroffene in der Regel die vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen, und eine Schadenregulierung kann zu einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse führen. Ohne Vollkasko bleibt der Fahrzeughalter auf den Kosten sitzen.

Eine Teilkaskoversicherung oder die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung bietet dagegen in solchen Fällen keinen Schutz: Die Haftpflicht deckt lediglich Schäden ab, die der Versicherte anderen Verkehrsteilnehmern zufügt – nicht aber Schäden am eigenen Fahrzeug durch Schlaglöcher.

Haftung der Kommune: Nur in Ausnahmefällen

Grundsätzlich sind die Straßenbaulastträger – also Gemeinden, Kreise, Länder oder der Bund – verpflichtet, ihre Straßen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Dazu gehört theoretisch auch, gefährliche Schlaglöcher zu beseitigen oder zumindest sichtbar zu machen.

In der Praxis ist es jedoch schwierig, eine Haftung durchzusetzen. Die Rechtsprechung verlangt meist, dass nachgewiesen wird, dass die zuständige Behörde ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hat – etwa weil sie Straßen unzureichend kontrolliert oder offensichtliche Gefahren nicht beseitigt oder beschildert hat. Viele Gerichte sehen solche Pflichten als erfüllt an, wenn regelmäßige Kontrollen stattfinden und es keine grobe Vernachlässigung gibt. Das bedeutet, dass Betroffene oft selbst für die Reparaturkosten aufkommen müssen.

Mitverantwortung des Fahrers

Auch der Fahrzeugführer trägt eine Verantwortung: Er muss seine Fahrweise dem Zustand der Straße anpassen. Fährt ein Auto mit hoher Geschwindigkeit über ein deutlich erkennbares Schlagloch, kann dies zu einer Mithaftung führen oder einen Anspruch gegen die Kommune ganz ausschließen. Bei der Beurteilung kommt es auf die konkreten Umstände an.

So gehen Sie im Schadensfall vor

Wenn ein Schlagloch tatsächlich einen Schaden verursacht hat, empfiehlt es sich, den Vorfall sorgfältig zu dokumentieren: Fotos des Schlaglochs und der Schäden am Auto, Angaben zur Örtlichkeit und Zeugenaussagen können helfen, falls später Ansprüche gegen Dritte oder die Kommune geltend gemacht werden sollen. Eine polizeiliche Aufnahme des Vorfalls kann zusätzliche Beweiskraft schaffen.

Fazit

Schlaglöcher können für Autofahrer teuer werden – und die Kosten trägt in den meisten Fällen der Fahrzeughalter selbst. Eine Vollkaskoversicherung ist der zuverlässigste Schutz gegen Reparaturkosten durch Schlaglochschäden, während die Haftung der Straßenbaulastträger gegenwärtig nur in seltenen Ausnahmefällen greift. Ob und wann eine Kommune für einen Schlaglochschaden bezahlen muss, hängt maßgeblich von der Nachweislage und dem Einzelfall ab.

bh
Quellen: t-online.de