Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor einem Schreiben der DMG Deutsche Messwesen GmbH, das mit Einsparungen durch Smart Meter wirbt. Diese sind jedoch nur für Haushalte mit speziellen Geräten relevant, was eine sorgfältige Prüfung des Angebots erfordert.
Wie glaubwürdig sind die Sparversprechen von Smart Meter-Anbietern?

Smart-Meter-Angebote: Verbraucher sollten vorsichtig sein
Ein Schreiben der DMG Deutsche Messwesen GmbH sorgt derzeit in Niedersachsen für Unruhe. In dem Brief wird eine potenzielle Einsparung von bis zu 131 Euro jährlich durch die Installation eines Smart Meters angepriesen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen mahnt jedoch zur Vorsicht und rät dazu, die Bedingungen für dieses Angebot genau zu prüfen.
Bedingungen für mögliche Einsparungen
Das Unternehmen stützt sich in seiner Argumentation auf das Energiewirtschaftsgesetz, welches eine Reduzierung der Netzentgelte vorsieht. Diese Einsparungen gelten jedoch nur unter der Voraussetzung, dass Haushalte neben dem Smart Meter auch steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Wallboxen oder Batteriespeicher mit einer Leistung von mindestens 4,2 Kilowatt nutzen. Bei einer Überlastung im Stromnetz können die Netzbetreiber die Leistung dieser Geräte vorübergehend drosseln, was durch eine Steuerbox aus der Ferne umgesetzt wird. Verbraucher profitieren somit von einem geringeren Netzentgelt, auch wenn es zu keiner Drosselung kommt.
Expertenmeinung zur Rentabilität
René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte von der Verbraucherzentrale Niedersachsen, macht klar, dass der Einbau eines Smart Meters nicht automatisch zu Einsparungen führt. Für Haushalte, die keine der genannten steuerbaren Geräte nutzen, ist es wichtig, den tatsächlichen Nutzen des Angebots kritisch zu hinterfragen. Auf der Webseite der DMG wird zudem betont, dass die individuelle Ersparnis von verschiedenen Faktoren abhängt, wie etwa dem persönlichen Stromverbrauch, dem aktuellen Tarif und der vorhandenen Ausstattung.
Vergleich der Betriebskosten
Im Schreiben wird erwähnt, dass die DMG die Kosten für den Einbau des Smart Meters übernimmt. Allerdings fallen jährliche Betriebskosten von 99 Euro an. Im Vergleich dazu liegen die Betriebskosten bei den grundzuständigen Messstellenbetreibern, in der Regel den örtlichen Stadtwerken, bei maximal 50 Euro. Diese Obergrenze gilt für Haushalte mit einem Verbrauch zwischen 10.000 und 20.000 Kilowattstunden und ist gesetzlich festgelegt. Daher könnte der Betrieb über den bisherigen Anbieter für viele Haushalte deutlich günstiger sein.
Wechsel des Anbieters nicht erforderlich
Die DMG Deutsche Messwesen GmbH fungiert als Endkundenmarke der Metrify Smart Metering GmbH und ist kein grundzuständiger Messstellenbetreiber. Verbraucher sind daher nicht verpflichtet, das Angebot anzunehmen. Ein Wechsel des bisherigen Messstellenbetreibers ist nicht notwendig, auch wenn ein Schreiben von der DMG eingegangen ist. Interessierte sollten die verschiedenen Angebote zur Installation und zum Betrieb vergleichen, um die kostengünstigste Lösung zu finden.
Beratung für Verbraucher
Für diejenigen, die unsicher sind, ob eine Installation eines Smart Meters für sie vorteilhaft ist, gibt es die Möglichkeit, die kostenlose Energierechtsberatung der Verbraucherzentralen in Anspruch zu nehmen. Diese Beratungsangebote können helfen, die Vor- und Nachteile der verschiedenen Optionen zu bewerten und fundierte Entscheidungen zu treffen.
Quellen: t-online, netzwelt








