Tuchel hofft auf eine starke Beziehung, trotz sportlicher Entscheidungen. Müller muss weiter auf seinen 150. Einsatz warten.
Bayern-Trainer Thomas Tuchel setzt Thomas Müller auf die Bank

Bayern-Trainer Thomas Tuchel hofft, dass es keinen langfristigen Stress mit dem Münchner Urgestein Thomas Müller geben wird, nachdem er den Ex-Weltmeister in beiden Viertelfinals der Champions League auf die Bank gesetzt hatte.
«Ich hoffe, dass unsere Beziehung so offen und ehrlich und wertschätzend ist, dass sie auch das aushält. Dass er das nicht mag, ist völlig klar. Dass ich das nicht mag, ist auch klar, weder ihm vorher zu erklären, noch danach zu versuchen, ihn aufzumuntern», erzählte Trainer Thomas Tuchel vor dem Bundesliga-Gastspiel am Samstag (18.30 Uhr/Sky) beim 1. FC Union Berlin aus dem Innenleben der Mannschaft.
Was solle er Müller, der längst kein automatischer Startelfkandidat mehr ist, auch «groß sagen am Tag danach? Da wird ihn nix glücklich machen, was ich ihm zu sagen habe. Es geht dann darum, darauf zu vertrauen, dass unsere Beziehung stark genug ist und das aushält», erklärte Tuchel, der für Müller in der Offensive gegen den FC Arsenal keinen Platz hatte. Damit muss der Routinier weiter auf seinen 150. Einsatz in der Königsklasse des Fußballs warten.
Tuchel: Müller ist «professionell genug»
Er treffe sportliche Entscheidungen, das sei «nichts Persönliches», betonte Tuchel. «Das soll auf gar keinen Fall eine Abwertung seiner Leistung und seines Status sein. Er ist professionell genug, das immer wieder wegzustecken.» Wie professionell, das könne man tags darauf im Training der Reservisten sehen, bemerkte Tuchel. Da gebe Müller Gas und habe Freude. «Dann weiß er auch, warum es die Karriere ist, die er hat.»
Müller wird höchstwahrscheinlich sein Jubiläumsspiel in der Champions League bestreiten. Tuchel betonte am Rande des Rückspiels gegen Arsenal am Mittwoch, dass noch zwei Spiele im Halbfinale ausstehen. Möglicherweise gibt es nach den Spielen gegen Real Madrid sogar eine dritte Möglichkeit: das Finale in Wembley am 1. Juni.








