Das Bundeskartellamt hat das vorgelegte Modell der Deutschen Fußball Liga akzeptiert, was das Ende der Zusammenfassung im Free-TV bedeuten könnte.
ARD-«Sportschau» vor dem Aus nach Prüfung der Bundesliga-Ausschreibung

Die ARD-«Sportschau» könnte nach der Überprüfung der Bundesliga-Ausschreibung durch das Bundeskartellamt eingestellt werden. Das Amt hat das vorgestellte Modell der Deutschen Fußball Liga mit einer eventuellen Zusammenfassung der 1. Liga am Samstag grundsätzlich genehmigt.
Die DFL geht nach Aussage von Geschäftsführer Steffen Merkel davon aus, dass es keine Änderungen mehr gibt. «Sonst säßen wir heute nicht hier», sagte Merkel bei einer Medienrunde in Hamburg.
«Nach seiner vorläufigen Auffassung kann das Bundeskartellamt die Umsetzung des Modells in der ihm vorgelegten Form tolerieren und hat dies der DFL mitgeteilt», hieß es in einer Mitteilung der Behörde ebenfalls vom Dienstag. Vor dem endgültigen Okay erhalten am Verfahren beteiligte Unternehmen «nun die Gelegenheit, zu der vorläufigen Bewertung des Bundeskartellamtes Stellung zu nehmen». Die Rechtevergabe der Fußball-Bundesliga für die Spielzeiten 2025/26 bis 2028/29 soll spätestens vor dem EM-Beginn im Juli beendet sein.
Zweite Variante möglich
Es ist möglich, dass die Zusammenfassung der Bundesliga im Free-TV am Samstag ab 18.30 Uhr entfällt, wie es derzeit von der ARD-«Sportschau» angeboten wird, mit dem Modell, das grundsätzlich von der Behörde akzeptiert wird. In dieser Variante wären die Höhepunkte im frei zugänglichen Fernsehen erst ab 19.15 Uhr zu sehen. Es gibt jedoch auch eine zweite Möglichkeit: Bei dieser würde es bei einer Zusammenfassung um 18.30 Uhr bleiben, wie von der Behörde und der DFL bekannt gegeben.
Die ARD wollte sich bisher zu der Idee einer Verschiebung der Zusammenfassung auf 19.15 Uhr nicht öffentlich äußern. Dass der Sender, bei dem es seit der Saison 2003/04 wieder die Höhepunkte der Liga in der «Sportschau» zu sehen gibt, bei der Ausschreibung auf ein Paket mit späteren Highlight-Rechten bieten würde, gilt allerdings als ausgeschlossen.
Zweite wichtige Änderung der DFL
Zweite wesentliche Änderung der Ausschreibung der Bundesliga-Rechte ist die Abschaffung der sogenannten «No-Single-Buyer-Rule». Diese Regelung besagt, dass nicht ein einzelner Pay-TV-Anbieter alle Live-Rechte kaufen darf, sondern mindestens zwei beteiligt sein müssen. Bis 2025 teilen sich Sky und DAZN diese Rechte. Bei der für April geplanten Auktion der Rechte könnte nun ein einzelner Sender alle Pay-TV-Rechte erwerben. Es droht also ein Monopol. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten. Denn in der Ausschreibung stehen vier verschiedene Pakete für das Pay-TV. Es könnte also auch sein, dass die Fans ab 2025 noch mehr Abonnements benötigen, um Live-Spiele der 1. Bundesliga im TV zu sehen.
«Wir begrüßen das als DFL», sagte Merkel zum Ende der «No-Single-Buyer-Rule». «Es bedeutet, dass einer alles kaufen kann», sagte der Geschäftsführer. Es bedeute aber nicht zwingend, «dass einer alles kaufen wird». Die Idee dahinter: Der Konkurrenzdruck soll mit dieser neuen Regelung erhöht werden. Für den Fall, dass es doch zwei Pay-TV-Anbieter werden, heißt das laut Merkel, «dass diese beiden Sender untereinander viel enger kooperieren dürfen, als sie es bislang tun dürfen».
Bei dem Modell, das von Merkel vorgestellt wurde, gibt es eine Neuigkeit: Eines der ausgeschriebenen Pakete beinhaltet die Übertragungsrechte für alle Bundesliga-Einzelspiele am Freitag und Samstag. Vorher waren die Spiele am Freitag und Sonntag in einem Paket gebündelt, das derzeit von DAZN gehalten wird. Die Spiele am Sonntag können einzeln erworben werden, ebenso wie das Samstagsspiel um 18.30 Uhr, so Merkel.
Merkel gab keine detaillierten Informationen zu den finanziellen Erwartungen der Ausschreibung. Die TV-Rechte sind die bedeutendste Einnahmequelle der Fußball-Bundesliga. Gegenwärtig erzielt die Liga durchschnittlich etwa 1,1 Milliarden Euro pro Saison. Mehr als 80 Prozent dieser Summe werden von den Pay-TV-Anbietern Sky und DAZN gezahlt.
Das Bundeskartellamt spielt eine wichtige Rolle, da es die Zustimmung für die bisherige Zentralvermarktung durch den Ligaverband geben muss. Derzeit haben Medienunternehmen die Möglichkeit, sich bei der DFL zu registrieren. Dort erhalten sie Informationen über den Zeitplan, die Verfahrensregeln, Fristen und Kriterien für die Zulassung. Später werden den zugelassenen Unternehmen die eigentlichen Ausschreibungsunterlagen zugeschickt.








