Ohne Urteil endet der Prozess gegen den Tennisprofi. Zverev und seine Ex-Freundin einigen sich außerhalb des Gerichts, damit sollen auch andere Streits, etwa um Sorgerecht, vorbei sein.
Prozess gegen Zverev eingestellt: Geldauflage, kein Urteil

Der Strafprozess gegen den deutschen Tennisprofi Alexander Zverev wegen des Vorwurfs der Körperverletzung wurde bereits am dritten Tag ohne Urteil beendet. Das Berliner Amtsgericht Tiergarten stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage ein.
Zverev muss also insgesamt 200.000 Euro zahlen. Es gab kein Urteil. Die Zustimmung zur Zahlung einer Geldauflage bedeutet kein Schuldeingeständnis. Zverev wird weiterhin als unschuldig angesehen. Staatsanwaltschaft, Zverevs Verteidigung und seine Ex-Freundin als Nebenklägerin stimmten diesem Weg zur Beendigung des Verfahrens zu. Beide Seiten wollten den Konflikt friedlich lösen, so das Gericht.
Im Oktober 2023 hatte das Gericht zunächst einen Strafbefehl gegen Zverev wegen Körperverletzung verhängt, ohne dass ein Prozess stattfand. Er wurde dazu verurteilt, eine Geldstrafe von 450.000 Euro (90 Tagessätze zu je 5000 Euro) zu zahlen. Zverev legte Einspruch ein, weshalb der Fall vor Gericht verhandelt wurde. Er war selbst nicht anwesend. Aktuell nimmt er am zweiten Grand-Slam-Turnier des Jahres in Paris teil.
Außergerichtliche Gespräche
Richterin Barbara Lüders sagte, es habe in den letzten Tagen außergerichtliche Gespräche zwischen den Verteidigern von Zverev und den Anwälten von seiner Ex-Freundin Brenda Patea gegeben zur Beendigung sämtlicher Streitigkeiten. Ziel sei die außergerichtliche Einigung gewesen, um die verschiedenen Streits der vergangenen Jahre zu beenden und sich auch öffentlich nicht mehr gegenseitig zu beschuldigen «und nach vorne zu schauen».
Lüders fügte hinzu: «Auch im Sinne einer gemeinsamen Sorge für das Kind.» Dazu hätten beide Seiten eine Vereinbarung unterzeichnet, die aber nicht Gegenstand des Prozesses gewesen sei.
Sie begrüße die Einigung, weil sonst beide Seiten durch die gerichtliche Auseinandersetzung nachhaltig in ihrem Ruf beschädigt und persönlich belastet werden könnten, so die Richterin. «Man kann sich das ja vorstellen, wie das hier weitergegangen wäre.» Die Staatsanwaltschaft habe dann zugestimmt, das Strafverfahren nicht mehr weiter voranzutreiben. Zverev muss als Auflage 150.000 Euro an die Justizkasse und 50.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Eine Gerichtssprecherin sagte über den Vorwurf der Körperverletzung: «Es ist offen, was passiert ist.»
Patea hatte zuvor zweieinhalb Stunden als Zeugin ausgesagt und sich dann krankgemeldet. Die Verteidiger von Zverev hatten ihr vorgeworfen, die Beschuldigungen über eine Körperverletzung erfunden zu haben. Pateas Anwältin sprach daraufhin von einer Kampagne gegen ihre Mandantin, mit der man ihre Glaubwürdigkeit erschüttern und sie psychisch unter Druck setzen wolle.








