Der Berliner Senat hat den Standort an der Jesse-Owens-Allee für den Bau eines neuen Stadions von Hertha BSC genehmigt, nachdem alle relevanten Aspekte geprüft wurden. Der Verein kann nun eine Bauvoranfrage stellen und die Finanzierung des Projekts angehen, wobei keine Erschließungskosten für das…
Senat genehmigt Stadionstandort für Hertha BSC an der Jesse-Owens-Allee

Die Pläne für ein neues Stadion von Hertha BSC nehmen Gestalt an. Nach langwierigen Diskussionen hat die Expertenkommission des Berliner Senats den Standort an der Jesse-Owens-Allee als geeignet eingestuft. Dies ermöglicht es Hertha BSC, die nächsten Schritte für den Bau eines eigenen Fußballstadions zu planen. Der Senat bekräftigt damit seine Unterstützung für den Standort im Olympiapark.
Eine Prüfgruppe, bestehend aus Vertretern der Senats- und Bezirksverwaltungen, hat seit Herbst 2024 alle relevanten Aspekte untersucht. Dabei wurden unter anderem die Verkehrsanbindung, Umweltauflagen, Denkmalschutz sowie die Auswirkungen auf das Olympiastadion analysiert. Das Ergebnis zeigt, dass der Neubau eines Stadions an diesem Standort grundsätzlich machbar ist.
Der Zweitligist kann nun beim Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf eine Bauvoranfrage einreichen. Erst nach dieser Anfrage wird ersichtlich, welche spezifischen Anforderungen für das Projekt zu erfüllen sind. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner äußerte, dass ein reines Fußballstadion für Hertha BSC sowohl für den Verein als auch für die Sportmetropole Berlin von Vorteil wäre. Nach der Empfehlung kann Hertha BSC nun die Voraussetzungen für den Bau eines eigenen Stadions konkret prüfen.
Sportsenatorin Iris Spranger hebt hervor, dass der Neubau des Stadions mit dem Schutz des Olympiaparks vereinbar ist. Hertha kann nun gezielter planen. Mit einem positiven Bauvorbescheid wäre der Verein in der Lage, Investoren zu gewinnen und die Finanzierung des Projekts zu sichern. Die geschätzten Kosten für die 55.000-Plätze-Arena liegen zwischen 300 und 400 Millionen Euro. Es bleibt abzuwarten, ob der finanzielle Rahmen für den Verein tragbar ist.
Allerdings sind auch Bedingungen zu beachten. Der Senat stellt klar, dass für das Land Berlin keine Erschließungskosten anfallen dürfen. Zudem darf die Olympiastadion GmbH durch den Neubau nicht benachteiligt werden.
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Quellen: B.Z., Die Zeit, Bild
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