Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Sommermärchen-Prozess: Ex-DFB-Trio erhofft Freispruch

Die Beschuldigten im Sommermärchen-Prozess weisen zu Beginn der Verhandlung den Vorwurf der Steuerhinterziehung zurück.

Das Gerichtsverfahren im «Sommermärchen-Prozess» hat in Frankfurt/Main begonnen.
Foto: Boris Roessler/dpa

Die Anwälte von Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt haben den Vorwurf der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall, der von der Staatsanwaltschaft erhoben wurde, zum Auftakt des Sommermärchen-Prozesses strikt zurückgewiesen.

«Eine Steuerhinterziehung im Jahr 2006 ist ausgeschlossen», sagte Schmidts Rechtsbeistand Tilman Reichling in seinem Eingangsstatement. Die Staatsanwaltschaft habe zudem den angeblich entstandenen Steuerschaden seit dem Jahr 2015 «mehr als vervierfacht, um das Verfahren aufzublähen», sagte Reichling weiter. 

Die Staatsanwaltschaft bezifferte damals den Steuerschaden auf 2,7 Millionen Euro. In der zur Eröffnung der Verhandlung verlesenen Anklage wurde den drei Beschuldigten eine Steuerhinterziehung von 13,7 Millionen Euro im Jahr 2006 vorgeworfen.

Daher wurde eine Zahlung von 6,7 Millionen Euro im April 2005 an den Weltverband FIFA getätigt, um ein Privatdarlehen von Franz Beckenbauer bei dem französischen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus aus dem Jahr 2002 zu begleichen, was in der Steuererklärung 2006 fälschlicherweise als Betriebsausgabe deklariert wurde.

Dem Deutschen Fußball-Bund wurde daher rückwirkend die Gemeinnützigkeit für das betreffende Jahr aberkannt. Im Jahr 2017 musste der Verband etwa 22,5 Millionen Euro an Steuern nachzahlen. Die Klage des Verbandes vor dem Finanzgericht Kassel wurde bis zum Abschluss des Sommermärchen-Prozesses ausgesetzt.

Nach Ansicht von Zwanzigers Anwalt Hans-Jörg Metz sei bei den Ermittlungen der Eindruck entstanden, dass es der Staatsanwaltschaft mehr um «eine Prominenten-Verfolgung ging als um die Wahrheitsfindung. Außer Spekulationen finden wir in den Ermittlungsakten nichts. Es fehlt an den Voraussetzungen und Tätern für eine Steuerhinterziehung», sagte er.

Niersbachs Anwältin Renate Verjans kritisierte, dass es auf Anordnung des Oberlandesgerichts Frankfurt überhaupt zu diesem Verfahren gekommen sei. Das OLG hatte im Vorjahr den 2022 getroffenen Einstellungsbeschluss des Landgerichts aufgehoben und das Verfahren wieder in Gang gesetzt. «Es macht fassungslos, dass wir mehr als acht Jahre nach Beginn der Ermittlungen hier sitzen», sagte Verjans und äußerte die Erwartung, dass Niersbach mit einem Freispruch «Gerechtigkeit widerfährt». 

dpa