Die juristischen Folgen hängen von der Dauer der Spielunterbrechung ab, nicht von der Anzahl der geworfenen Gegenstände.
DFB-Sportgericht: Keine Strafen nach Anzahl der Wurfgeschosse

Die Höhe der zu erwartenden Strafen des DFB-Sportgerichts für die Bundesliga-Vereine aufgrund der Fan-Proteste gegen einen Investoren-Einstieg in der Deutschen Fußball Liga wird nicht von der Anzahl der Wurfgeschosse abhängen.
«Es werden keinerlei Tennisbälle, Bonbons oder Ähnliches gezählt», sagte ein Sprecher des Deutschen Fußball-Bundes auf dpa-Anfrage. Mit entscheidend für die juristischen Folgen sei die Dauer der Spielunterbrechung.
In den letzten Wochen haben viele Fans in den Stadien vor allem durch das Werfen von Gegenständen gegen den geplanten Investoren-Einstieg bei der Deutschen Fußball Liga protestiert. Spiele werden immer wieder von den Schiedsrichtern unterbrochen, weil Gegenstände auf den Rasen fliegen.
Die DFL plant, eine Milliarde Euro von einem Finanzinvestor durch prozentuale Beteiligung an den TV-Erlösen einzunehmen. Bei der Abstimmung der 36 Proficlubs über den Deal wurde die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit nur knapp erreicht.
Keine Eile
Der DFB sieht keine besondere Eilbedürftigkeit bei der Aufarbeitung der Proteste im Vergleich zu anderen anhängigen Verfahren. Auch hier gelten die üblichen Fristen.
Die Zuständigkeit für die Sportgerichtsbarkeit liegt genauso wie die Verantwortung für das Schiedsrichter-Wesen beim DFB. Während beim Zünden von verbotener Pyrotechnik und Böllern in den Stadien anhand von Videoaufnahmen genau gezählt wird, ist dies bei den aktuellen Protesten anders.
Der DFB gibt ein «mehrschrittiges Vorgehen» zur Orientierung vor, wenn die Proteste überhandnehmen. Das Durchgreifen ist – im Vergleich zum Drei-Stufen-Plan, der auch bei Fadenkreuz-Plakaten greift – etwas weniger strikt und gibt mehr Raum, das Spiel doch nicht abbrechen zu müssen. Bisher gab es in dieser Saison keinen Abbruch wegen der Fanproteste, bei einigen Spielen konnte dieser jedoch nur knapp vermieden werden.








