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15-Jähriger zu Jugendstrafe verurteilt nach tödlichem Schuss auf Mitschüler

Deutscher tötet Italiener auf Schulgelände – Motiv bleibt unklar, Entschuldigung im Gerichtssaal

Nach einem tödlichen Kopfschuss auf einen Mitschüler an einer Schule in Unterfranken ist ein 15-Jähriger wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. (Archivfoto)
Foto: Daniel Karmann/dpa

Nach einem tödlichen Kopfschuss auf einen Mitschüler an einer Schule in Unterfranken wurde ein 15-Jähriger wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Landgericht Würzburg ist überzeugt, dass der Jugendliche den 14-Jährigen im September 2023 in Lohr am Main geplant und unter Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit ermordete, sagte eine Gerichtssprecherin.

Tat gestanden

Der 15-jährige Deutsche gab zu, im vergangenen September auf dem Gelände einer Schule in Lohr am Main nordwestlich von Würzburg einen 14-jährigen Italiener mit einem einzigen Schuss aus einer Pistole getötet zu haben. Er betonte jedoch, dass der Schuss nicht absichtlich abgefeuert wurde. Zum Schluss entschuldigte sich der Jugendliche bei den Hinterbliebenen und drückte sein tiefes Bedauern aus.

Opfer war sehr beliebt

Die beiden Jungen besuchten dieselbe Mittelschule in der Kleinstadt im Spessart. Laut einer Gerichtssprecherin kannten sich die beiden jungen Menschen bereits seit der Grundschule, waren jedoch weder befreundet noch verfeindet. Der Getötete war eine sehr beliebte Person.

Das Motiv wurde nicht schlussendlich geklärt. «Die Kammer kann nur mutmaßen, worin die Motivation lag», so die Sprecherin. Ob Eifersucht eine Rolle gespielt habe, sei unklar.

Waffendeal oder Gewaltvorbilder?

Vor Beginn der Hauptverhandlung ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Jugendliche den Serienmörder Jeffrey Dahmer verehrte und aus Mordlust handelte. Dahmer beging eine der grausamsten Mordserien in den USA. Es gibt eine Netflix-Serie über ihn. Der Vorwurf der Mordlust wurde jedoch während der Hauptverhandlung nicht aufrechterhalten, so die Gerichtssprecherin. Das Gericht ging jedoch im Urteil davon aus, dass sich der Angeklagte mit solchen Themen beschäftigt hatte. Die Tatwaffe gehörte einem 66-Jährigen, der im selben Haus wie der Angeklagte lebte.

Die Verteidiger sagten hingegen nach dem Urteil, dass es ihrer Meinung nach mehrere mögliche Tatmotive und -hergänge gebe. So könnte es auch um einen eskalierten Konflikt gegangen sein. Die beiden jungen Menschen hatten sich laut der Gerichtssprecherin zu dem Treffen am Tattag verabredet. Laut dem Angeklagten ging es um einen Waffendeal, wie seine Verteidiger sagten. «Wir sehen die Waffendeal-Variante als wahrscheinlicher an», sagten sie. Die Kammer folgte dieser Version in ihrem Urteil laut Gerichtssprecherin nicht, sondern sah sie als widerlegt an.

Das Urteil der großen Jugendkammer entsprach der Auffassung von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Sie hatten das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt angesehen, da der Kopfschuss von hinten abgegeben wurde. Der Anwalt des Angeklagten hatte hingegen auf Totschlag plädiert.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beim Mord liegt das Höchstmaß der Jugendstrafe bei zehn Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer acht Jahre und neun Monate Jugendstrafe wegen Mordes gefordert.

Die Eltern des verstorbenen Jungen waren Nebenkläger in dem Prozess. Sie stimmten mit ihrem Plädoyer größtenteils mit dem der Staatsanwaltschaft überein.

Die Verteidiger forderten stattdessen eine sechsjährige Jugendstrafe wegen Totschlags.

Da der Angeklagte minderjährig ist, wurde die Verhandlung hinter verschlossenen Türen abgehalten. Es wurde keine Sicherungsverwahrung angeordnet, obwohl die Staatsanwaltschaft dies in Betracht zog.

dpa