Wegen dreifachen Mordes wurde eine falsche Ärztin 2022 zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Angeklagte legte erfolgreich Revision ein. Nun wurde erneut geurteilt.
15 Jahre Haft für falsche Narkoseärztin
Das Landgericht Kassel hat eine ehemalige falsche Narkoseärztin in einem Revisionsprozess zu 15 Jahren Haft verurteilt, wegen Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen und gefährlicher Körperverletzung in zehn Fällen. Das Urteil ist deutlich milder als in ihrem ersten Prozess.
Im Mai 2022 wurde die heute 54-jährige Frau vom Landgericht unter anderem wegen dreifachen Mordes und versuchten Mordes in zehn Fällen zu lebenslanger Haft mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil teilweise auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Kassel zurück.
Gefälschte Approbationsurkunde
Die Angeklagte hatte sich durch die Verwendung einer gefälschten Approbationsurkunde eine Stelle als Narkoseärztin in einem Krankenhaus in Fritzlar (Schwalm-Eder-Kreis) erschlichen und war dort über einen langen Zeitraum beschäftigt gewesen.
Die 6. Große Strafkammer des Kasseler Landgerichts entschied im ersten Prozess, dass drei Patienten aufgrund von Behandlungsfehlern der Frau gestorben waren und andere schwere Schäden erlitten hatten. Im Jahr 2022 stellte die Kammer auch die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren wäre somit nahezu ausgeschlossen gewesen.
Die Frau hatte jedoch erfolgreich gegen das Urteil Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob die Entscheidung teilweise auf, da der Tötungsvorsatz nicht ausreichend begründet war, und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Kassel zurück.
Gericht: Tötungsvorsatz nicht feststellbar
Die 10. Große Strafkammer des Landgerichts hat mit ihrem Urteil den Forderungen der Staatsanwaltschaft entsprochen. „Ein Tötungsvorsatz sei nicht feststellbar gewesen“, erklärte der Vorsitzende Richter Christian Geisler.
Der Antrag der Nebenklage war, die 54-Jährige erneut wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen und die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Die Verteidiger hatten eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben bis acht Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung beziehungsweise acht Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Das neue Urteil ist noch nicht rechtskräftig.