Auf den Einsturz des Kölner Stadtarchivs mit zwei Toten im Jahr 2009 folgte ein Prozessmarathon. Nun wurden die Strafverfahren vom Landgericht Köln gegen Zahlung von Geldauflagen eingestellt.
15 Jahre nach Stadtarchiv-Einsturz: Verfahren eingestellt

Mehr als 15 Jahre nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs mit zwei Toten hat das Landgericht Köln die Strafverfahren gegen die vier verbliebenen Angeklagten gegen Zahlung von Geldauflagen eingestellt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagten hätten die hierfür erforderliche Zustimmung erteilt, teilte das Landgericht Köln mit. Sollten die Angeklagten die Auflagen erfüllen, würden die Strafverfahren endgültig eingestellt. Die Geldauflagen wurden auf 5.000 Euro, beziehungsweise 2.000 Euro festgesetzt.
Am 3. März 2009 stürzte das Stadtarchiv ein. Laut späterer Feststellung des Landgerichts waren gravierende Fehler beim Bau einer neuen U-Bahn-Haltestelle die Ursache. Eine 27 Meter tiefe Baugrube in unmittelbarer Nähe füllte sich mit Wasser und Sand, da eine Schlitzwand platzte. Auf diese Weise wurde dem Archiv der Boden entzogen.
Der Fall ging bis zum BGH
Das Landgericht erklärte, den Angeklagten habe «lediglich» eine mittelbare Verantwortlichkeit für die Havarie der Baugrube zum Vorwurf gemacht werden können. Für den unmittelbaren Schaden seien vielmehr zwei einst Mitangeklagte, einen Baggerfahrer und einen Polier, im Fokus – die aber nicht mehr verfolgt werden könnten. Der Baggerfahrer sei verstorben und der Polier wegen einer Erkrankung während der Hauptverhandlung 2018 verhandlungsunfähig geworden.
Im Landgericht Köln wurden zwei Bauleiter angeklagt, die 2018 vom Vorwurf der zweifachen fahrlässigen Tötung durch Unterlassen freigesprochen wurden. Zwei weitere Angeklagte, ein Oberbauleiter und ein Mann, der von den örtlichen Verkehrsbetrieben mit der Bauüberwachung beauftragt wurde, wurden 2018 und 2019 wegen zweifacher fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2021 Freisprüche und Verurteilungen aufgehoben und an das Landgericht Köln zurückverwiesen.








