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Prozess gegen Todesfahrer von Mannheim: Anklage auf Mord und versuchten Mord

Anklage sieht keine politischen Motive, sondern Hinweise auf psychische Erkrankung des 40-jährigen Tatverdächtigen.

Nach der Todesfahrt in Mannheim am Rosenmontag steht ein 40-Jähriger aus Ludwigshafen vor dem Landgericht Mannheim. (Archivbild)
Foto: Boris Roessler/dpa

Die Anklage lautet auf Mord und versuchten Mord: Bei der Todesfahrt von Mannheim am Rosenmontag wurden zwei Menschen getötet und 14 weitere verletzt. Am Freitag (9.00 Uhr) beginnt am Landgericht Mannheim der Prozess gegen einen 40-jährigen Tatverdächtigen aus Ludwigshafen. Die Staatsanwaltschaft sieht nach eigenen Angaben bei dem Mann keine Hinweise auf ein politisches Motiv.

«Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass er seit vielen Jahren an einer psychischen Erkrankung leidet», hatte die Anklagebehörde im Sommer mitgeteilt. Es sei daher nicht auszuschließen, dass er zum Zeitpunkt der Taten vermindert schuldfähig war. Der Deutsche sei in der Fußgängerzone gezielt auf Menschen zugefahren. Der Mann hatte sich zunächst nicht zu der Tat und den Hintergründen eingelassen, wie die Anklagebehörde damals mitgeteilt hatte.

Nach der Tat hatte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) gesagt, Hinweise auf mögliche Kontakte des Täters ins rechtsextreme Milieu seien den Behörden bekannt und stünden im Fokus der Ermittlungen. Der Präsident des Landeskriminalamtes, Andreas Stenger, sagte, man habe in sozialen Medien festgestellt, dass der Täter an großen Versammlungen von «Reichsbürgern» teilgenommen habe.

Verdächtiger schoss mit Schreckschusswaffe in die Luft

Gemäß der Staatsanwaltschaft fuhr der Mann am 3. März um etwa 12.14 Uhr mit seinem Auto mit einer Geschwindigkeit von etwa 40 bis 50 Kilometern pro Stunde in die Fußgängerzone. Daraufhin fuhr er gezielt auf mehrere Menschen zu und erfasste sie mit seinem Auto. Er beschleunigte auf mindestens 80 Kilometer pro Stunde und erfasste und verletzte weitere Menschen. Zwei Verletzte starben noch in der Fußgängerzone – eine 83-jährige Frau und ein 54-jähriger Mann.

Laut Anklage wurde in der Mitteilung berichtet, dass ein Taxifahrer dem Tatverdächtigen den Weg versperrt habe, als er sein Fahrzeug wendete, um zu flüchten. Daraufhin habe der 40-Jährige mit einer Schreckschusswaffe einen Schuss in die Luft abgegeben, um den Taxifahrer einzuschüchtern. Danach sei er geflohen. Um sich selbst zu töten, habe er sich mit der Schreckschusswaffe in den Mund geschossen. Der Verdächtige wurde festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Urteil könnte am 19. Dezember verkündet werden

Es besteht die Möglichkeit, dass die Verteidigung bereits am ersten Prozesstag einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit stellt, aufgrund der Hinweise auf eine psychische Erkrankung des Tatverdächtigen. Falls das Gericht dem Antrag zustimmt, könnte das Urteil erst wieder öffentlich sein.

Es sind insgesamt 13 Verhandlungstage geplant, bis zum 19. Dezember. An diesem Tag könnte ein Urteil verkündet werden.

dpa