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Taskforce zur Abschiebung von Straftätern befasst sich mit 23-Jährigem aus Guinea, Entscheidung zur Abschiebung steht noch aus

Die Taskforce prüft den Fall des Beschuldigten, der trotz Aufenthaltserlaubnis in Deutschland eine Gewalttat begangen hat.

Nach zwei Gewalttaten in Beelitz-Heilstätten südwestlich von Berlin ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Mordes und versuchten Mordes.
Foto: Michael Ukas/dpa

Nach zwei Gewalttaten in Beelitz, Brandenburg, beschäftigt sich eine Taskforce zur Abschiebung von Straftätern mit dem Fall. Das sagte der Sprecher des Innenministeriums, Andreas Carl, der Deutschen Presse-Agentur. Die Taskforce wird den Fall des 23 Jahre alten Beschuldigten aus dem westafrikanischen Guinea übernehmen. Er besitzt laut Ministerium eine Aufenthaltserlaubnis und war nicht zur Ausreise verpflichtet.

An der Taskforce, die im Jahr 2020 gegründet wurde, sind nicht nur Mitarbeiter der Zentralen Ausländerbehörde, sondern auch Mitarbeiter des Innenministeriums beteiligt. Es werden unter anderem Entscheidungen zur Abschiebung von Straf- und Intensivtätern getroffen.

Mord-Vorwurf gegen 23-Jährigen

Der 23-jährige Mann wird beschuldigt, vor etwa zwei Wochen in einem Apartmentkomplex in Beelitz-Heilstätten einen Mann getötet zu haben. Einige Tage später soll er dort eine Frau aus der Ukraine verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat Anklage wegen Mordes und versuchten Mordes erhoben. Fragen zu den Hintergründen und dem Motiv des 23-Jährigen wurden von der Behörde mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht beantwortet.

Laut dem Innenministerium hat der Beschuldigte seit 2016 in Deutschland gelebt. Er hatte eine Aufenthaltserlaubnis bis zum 23. Januar 2025, für deren Verlängerung fristgerecht ein Antrag gestellt wurde. Es gab keine vorherigen Straftaten, für die er der Polizei bekannt war.

Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte junge Menschen erteilt

Laut dem Sprecher des Innenministeriums hat der 23-Jährige im Jahr 2019 einen Asylantrag gestellt, der im Jahr 2021 abgelehnt wurde. Am 24. Januar 2023 wurde ihm dann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.

Dieser Entscheidung lag laut Ministerium der Paragraf 25a des Aufenthaltsgesetzes zugrunde, wonach gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige ein Bleiberecht in Deutschland bekommen können. Sie müssen unter anderem seit drei Jahren «erfolgreich eine Schule besucht» oder einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss erworben haben. Zudem dürfen nach dem Gesetz keine konkreten Anhaltspunkte bestehen, dass der Ausländer sich nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt.

dpa