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Ärger mit Geschworenem Nr. 25 – Jury berät im Combs-Prozess

Seit sechs Wochen macht der Prozess gegen Rapper Sean Combs Schlagzeilen. Nun entscheiden die zwölf Geschworenen über Schuld oder Unschuld. Doch einer Macht Probleme.

Gerichtsszene im Prozess
Foto: Elizabeth Williams/AP/dpa

Im Prozess gegen Sean «Diddy» Combs hat die Jury übernommen. Die zwölf Geschworenen – acht Männer und vier Frauen – müssen nun am Gericht in New York über Schuld oder Unschuld des früheren Rap-Superstars entscheiden. Für ihre Beratungen haben sie so viel Zeit, wie sie brauchen – bis zu einem Urteil könnte es also wenige Stunden oder auch viele Tage dauern.

Ungewöhnliche Nachricht an den Richter

Doch bereits nach etwas mehr als einer Stunde schickte die Jury eine ungewöhnliche Nachricht an Richter Arun Subramanian: «Wir haben einen Geschworenen, Nr. 25, der unserer Befürchtung nach den Anweisungen Eurer Ehren nicht folgen kann», hieß es darin übereinstimmenden Medienberichten zufolge. 

Es war nicht sofort klar, worauf die restlichen elf Geschworenen damit anspielten – die potenziellen Spannungen im Beratungsraum der Jury könnten jedoch die Urteilsfindung beeinflussen und das Urteil angreifbarer machen. Der Geschworene Nummer 25 ist also ein 51 Jahre alter Wissenschaftler. Nach einer kurzen Beratung schickte der Richter eine Nachricht zurück an die Geschworenen und erinnerte die zwölf Bürger des Stadtteils Manhattan daran, seinen Anweisungen Folge zu leisten. Sollten die Probleme mit dem Geschworenen weiter bestehen, könnte Richter Subramanian ein persönliches Gespräch mit ihm suchen.

Lebenslange Haftstrafe droht

Der 55-jährige Combs wird beschuldigt, unter anderem des Sexhandels, organisierter Kriminalität und weiterer Straftaten. Der Rapper bestreitet alle Anschuldigungen und plädierte auf nicht schuldig. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine lebenslange Haftstrafe.

Rund sechs Wochen lang waren in dem Verfahren mehr als 30 Zeugen und Zeuginnen befragt worden. In ihrem Schlussplädoyer hatte die Anklage Combs die Leitung eines «kriminellen Unternehmens» sowie unter anderem Kidnapping, Brandstiftung, Bestechung, Zwangsarbeit und Sexhandel vorgeworfen. Die Verteidigung wiederum hatte in ihrem Schlussplädoyer eingestanden, dass der frühere Rap-Superstar häusliche Gewalt begangen habe – jegliche angeklagte Straftat aber bestritten.

dpa