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Als Baby vertauscht: Spanierin erhält fast eine Million Euro

Vor über 23 Jahren schickt ein Krankenhaus in Spanien zwei Babys mit den falschen Eltern heim. Der Fehler kommt erst viele Jahre später ans Licht. Die nun erwachsenen Frauen kämpfen um Entschädigung.

Die Verwechslung kam viele Jahre später zufällig ans Licht. (Symbolbild)
Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa

Eine Frau aus Spanien wurde bei ihrer Geburt im Krankenhaus mit einem anderen Neugeborenen vertauscht, wuchs in der falschen Familie auf und erhält deshalb 23 Jahre später eine Entschädigung in Höhe von 975.000 Euro. Dies wurde vom Oberlandesgericht der Region La Rioja entschieden, wie die Justiz bekannt gab. Sowohl die Klägerin, die ursprünglich über drei Millionen Euro gefordert hatte, als auch der regionale Gesundheitsdienst haben die Möglichkeit, beim Obersten Gericht Spaniens gegen das Urteil Einspruch einzulegen.

Die bedeutende Verwechslung ereignete sich im Juni 2002 im Krankenhaus San Millán in Logroño, etwa 350 Kilometer nordöstlich von Madrid. Zu dieser Zeit wurden zwei Neugeborene – deren Identitäten geheim bleiben – aus unbekannten Gründen mit den falschen Eltern nach Hause geschickt.

Der Fehler flog viele Jahre später zufällig auf, als eines der beiden Mädchen sich einem DNA-Test unterzog. Und erst 2021 hatten beide nach mehrjährigen Ermittlungen der Gesundheitsbehörden Gewissheit, dass sie wegen der Verwechslung nicht in ihren leiblichen Familien aufgewachsen waren. «Menschliches Versagen», lautete seinerzeit die Erklärung der Behörden.

Leibliche Mutter eines der Verwechslungsopfer bereits verstorben

Auch die zweite Klägerin verlangt vor Gericht etwa drei Millionen Euro. Beide Frauen halten die ursprünglich von den Behörden der Region La Rioja zugesprochene Entschädigung von jeweils 850.000 Euro für unzureichend.

In einem der beiden Fälle wurde die Summe vom zuständigen Gericht nun um 125.000 Euro erhöht. Als Begründung wurde angegeben, dass die Betroffene nach der Aufdeckung des Fehlers keinen Kontakt mehr zu ihrer leiblichen Mutter aufnehmen konnte, da diese bereits 2018 verstorben war.

«Irreparable Schäden» 

Aufgrund der Verwechslung seien «irreparable Schäden» entstanden, die Forderung von gut drei Millionen Euro sei deshalb gerechtfertigt, wurde der Anwalt dieser Klägerin, José Sáez Morga, in der Zeitung «El País» zitiert.

San Millán galt lange Zeit als eine der besten öffentlichen Kliniken in La Rioja. 2007 stellte es den Betrieb aber ein, zwei Jahre später wurde das Gebäude abgerissen. Bald soll der Bau eines «neuen Hospitals San Millán» beginnen.

dpa