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Alter von illegal gefälltem Robin-Hood-Baum bestimmt

Eine «betrunkene Dummheit» führte dazu, dass der wohl berühmteste Baum Großbritanniens verschwand. Nun steht fest, wie alt der «Sycamore Gap Tree» war.

Der Sycamore Gap Tree in England war einst ein beliebtes Fotomotiv. (Archivfoto)
Foto: Owen Humphreys/PA Wire/dpa

Es herrschte große Aufregung in Großbritannien, als im September 2023 über Nacht der wohl berühmteste Baum des Landes illegal gefällt wurde.

Der sogenannte Sycamore Gap Tree – ein Bergahorn – stand seit Menschengedenken in einer Senke am Hadrianswall in Northumberland und war ein beliebtes Fotomotiv. Weltweite Berühmtheit brachte dem Baum eine Szene im Hollywood-Film «Robin Hood – König der Diebe» mit Kevin Costner ein. 

Die beiden Täter, die den Baum über Nacht illegal gefällt hatten, wurden vor Kurzem zu jeweils mehr als vier Jahren Haft verurteilt. Es wurde nun festgestellt, wie alt der Baum war. Laut der britischen Nachrichtenagentur PA und unter Berufung auf Experten der Organisation Historic England stand er seit mindestens 100 bis 120 Jahren an dem malerischen Ort. Das bedeutet, er stammt wahrscheinlich vom Ende des 19. Jahrhunderts, so der Bericht.

Die Experten hatten das Alter anhand der Jahresringe ermittelt. Der Baum hatte also zwei Stämme, die sich nach ungefähr 30 bis 35 Jahren miteinander verbanden.

«Leider nur eine betrunkene Dummheit»

Der symbolträchtige Baum fiel auf Überreste des Hadrianswalls, der ebenfalls beschädigt wurde. Der Hadrianswall wurde von den Römern im zweiten Jahrhundert nach Christus errichtet, um Angriffe aus dem Norden abzuwehren und Handelswege zu kontrollieren. Zusammen mit dem weiter nördlich gelegenen Antoninuswall und den Limes-Abschnitten in Deutschland gehört er zum UNESCO-Weltkulturerbe.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Aktion als sinnlosen Vandalismus bezeichnet. Mit einer besseren Erklärung für die Tat konnten die Verurteilten auch nicht aufwarten. Am Tag der Strafmaßverkündung ließ einer der Täter über seinen Anwalt ausrichten, es sei «leider nur eine betrunkene Dummheit» gewesen, die zu der Tat geführt habe. Der andere gab laut Richterin seinem Mitangeklagten die Hauptschuld und behauptete, er habe sich nur mitschleifen lassen.

dpa