Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Angeklagter im Mordfall Valeriia schuldig – lebenslange Haft

Der Mord an der neunjährigen Valeriia in Döbeln hatte im Juni viele Menschen erschüttert. Nun hat das Landgericht Chemnitz den Ex-Partner ihrer Mutter verurteilt.

Artikel hören

Der verurteilte 37-Jährige sitzt im Verhandlungssaal des Landgerichts Chemnitz. (Archivbild)
Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Ein 37-Jähriger wurde vom Landgericht Chemnitz zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er die neunjährige Valeriia ermordet hat. Das Mädchen aus der Ukraine wurde Anfang Juni 2024 in einem Wald bei Döbeln westlich von Dresden getötet.

Das Urteil gegen den Moldauer wurde am vierten Verhandlungstag verkündet. Außerdem wurde die besondere Schwere der Schuld vom Gericht festgestellt. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist zwar rechtlich möglich, in der Praxis jedoch so gut wie ausgeschlossen. Der Mann ist der Ex-Partner von Valeriias Mutter.

Hummeln&Fische

#024 – Stressbewältigung und priviligierte Kids!

Die Ukrainerin ist geschieden vom Vater des Mädchens und war mit den Kindern vor dem Krieg in ihrer Heimat nach Deutschland geflohen. In Döbeln in Mittelsachsen hatten sie ein neues Zuhause gefunden. Dort war sie zeitweilig eine Beziehung zu dem heute 37-Jährigen eingegangen.

Am 3. Juni des letzten Jahres ist Valeriia auf dem Weg zur Schule verschwunden. Mehrere Tage lang suchten Hunderte Polizisten mit Unterstützung von Tauchern, Drohnen und Hunden nach dem Kind. Gut eine Woche später wurde die Leiche in einem Wald ungefähr vier Kilometer von der Wohnung entfernt gefunden.

Kind in Schlammloch erstickt

Ein Gerichtsmediziner entdeckte in den Atemwegen des Mädchens Schlamm bis in die Luftröhre und die Bronchien. Er erklärte vor Gericht, dass das Mädchen daran erstickt sei. Außerdem war das Kind bereits seit mehreren Tagen tot, als es entdeckt wurde.

Im Plädoyer forderte die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe. Sie beantragte auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, was eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausschließt. Dies wurde auch von den Nebenklagevertretern von Valeriias Mutter und Vater unterstützt. Die Verteidigung plädierte auf Totschlag, ohne ein genaues Strafmaß zu nennen. Rechtsanwalt Jörg Neuber argumentierte, dass die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe nicht erwiesen seien.

dpa