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Anklage gegen 15-Jährigen wegen Mordverdachts

Ein inzwischen 15-Jähriger soll in einer psychiatrischen Klinik ein Kind erstochen haben. Nun wurde Anklage erhoben. Es geht um Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung.

Die Generalstaatsanwaltschaft München hat gegen einen 15-Jährigen Anklage erhoben. Er soll in einer psychiatrischen Klinik einen Siebenjährigen erstochen haben. (Archivbild)
Foto: picture alliance / dpa

Ein 15-Jähriger wird beschuldigt, einen Siebenjährigen erstochen zu haben. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat den Jugendlichen nun angeklagt. Er soll Ende Oktober 2023 einen 63-jährigen Lehrer im Bezirksklinikum Regensburg verletzt und das Kind getötet haben. Dem 15-Jährigen werden Mord, versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Das Landgericht Weiden muss nun darüber entscheiden, ob es zu einem Prozess kommt.

Die Zentralstelle für die Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus bei der Generalstaatsanwaltschaft München übernahm die Ermittlungen, da die Strafverfolgungsbehörden einen extremistischen Hintergrund nicht völlig ausschlossen. Jedoch hätten sich laut einem Justizsprecher keine weiteren Hinweise ergeben.

Messer in die Klinik geschmuggelt

Laut Mitteilung der Anklagebehörde hatte der damals 14-jährige Patient Tötungsfantasien, die er am Morgen des 26. Oktober in die Tat umsetzte. Er schmuggelte zwei Messer in die Klinik, nachdem er seine Eltern besucht hatte. Seit Januar 2023 befand er sich aufgrund erheblicher Selbst- und Fremdgefährdung in einer geschlossenen Abteilung der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Der Jugendliche soll den Entschluss zur Tat spätestens im September unbemerkt gefasst haben.

Unvermittelter Angriff

Am Tag der Tat soll er zuerst in der Schule auf dem Klinikgelände den Lehrer unerwartet angegriffen und schwer verletzt haben. Danach soll er in das Gebäude der Tagesklinik gegangen sein und dort ebenfalls ohne Vorwarnung auf den Oberkörper des Siebenjährigen eingestochen haben. Das Kind verstarb. Bei dem Vorfall wurde auch ein Pfleger verletzt, der versucht haben soll, den Jugendlichen zu entwaffnen.

Die Generalstaatsanwaltschaft betrachtet die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als erfüllt. Die Behörde geht davon aus, dass der Jugendliche aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung erheblich vermindert, aber nicht aufgehoben schuldfähig ist, und betont die Unschuldsvermutung.

dpa