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Eltern angeklagt nach tödlichem Badeunfall von Schwestern

Amtsgericht entscheidet über Anklage wegen fahrlässiger Tötung durch Verletzung der Aufsichtspflicht. Unschuldsvermutung bis rechtskräftige Verurteilung.

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Nach einem tödlichen Badeunfall von zwei Schwestern sind nun die Eltern angeklagt. (Symbolbild)
Foto: Jens Büttner/dpa

Etwa fünf Monate nachdem zwei Schwestern in Unterfranken bei einem tragischen Badeunfall ums Leben kamen, wurden die Eltern der Mädchen von der Staatsanwaltschaft Schweinfurt angeklagt. Der Vorwurf lautet auf fahrlässige Tötung aufgrund von Vernachlässigung der Aufsichtspflicht, so ein Sprecher der Behörde. Die Beschuldigten haben sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Nun liegt es am Amtsgericht Schweinfurt zu entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Nach dem Unfall am 14. August 2025 ergab die Obduktion der sechs- und siebenjährigen Mädchen, dass sie ertrunken waren. Die Kinder sollen mindestens zehn Minuten unter Wasser gewesen sein.

Schwimmflügel trieb im Wasser

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Eltern 10 bis 15 Minuten lang am See nicht auf die beiden Schwestern aufgepasst hatten, obwohl die Mädchen nicht schwimmen konnten. Die Kinder seien zu weit ins Wasser gegangen, hätten nicht mehr ans Ufer gelangen können und seien ertrunken.

Badegäste fanden zuerst einen im Wasser treibenden Schwimmflügel, danach entdeckten sie die leblose Siebenjährige. Kurz darauf wurde auch das zweite Mädchen unter der Wasseroberfläche von einem Helfer gefunden.

Beide Kinder wurden wiederbelebt und in Krankenhäuser gebracht. Einen Tag später verstarb das siebenjährige Mädchen, der Tod ihrer Schwester wurde am nächsten Tag bekanntgegeben.

dpa