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Anklage gegen Ex-RBB-Intendantin Schlesinger

Im Sommer 2022 erschüttert der RBB-Skandal den öffentlich-rechtlichen ARD-Sender. Der Fall beschäftigt seitdem auch die Justiz. Die Ermittlungen sind beendet – was folgt jetzt?

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat nach langen Ermittlungen Anklage gegen die Ex-Intendantin des RBB, Patricia Schlesinger, erhoben. (Archivbild)
Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat nach ausführlichen Ermittlungen Anklage gegen die ehemalige Intendantin des RBB, Patricia Schlesinger, erhoben. Laut einer Mitteilung der Behörde wird ihr unter anderem Untreue im Zusammenhang mit dem RBB-Skandal vorgeworfen.

Schlesinger lehnt die Vorwürfe ab. «Frau Schlesinger hat alle ihre Entscheidungen als Intendantin ausschließlich an den Interessen des RBB ausgerichtet. Wir werden die Vorwürfe vollumfänglich entkräften», sagte ihr Anwalt Oliver Sahan der Deutschen Presse-Agentur.

Im Jahr 2022 wurden Anschuldigungen von Vetternwirtschaft und Verschwendung gegen die Sender-Spitze erhoben. Es ging um Dienstwagen mit Massagesitzen, luxuriöse Ausstattung in der Intendanz, Essen auf Senderkosten bei der Intendantin zu Hause, Dienstreisen, intransparente Zulagen für Führungskräfte und ein gestopptes Millionen-Bauprojekt für die Redaktion.

Schlesinger, der die Vorwürfe zurückwies, musste gehen. Die Geschäftsleitung wurde ausgetauscht. Der öffentlich-rechtliche Sender kämpft immer noch mit den Konsequenzen, die Aufarbeitung ist noch nicht beendet.

Was die Staatsanwaltschaft vorwirft

Im August 2022 gab die Generalstaatsanwaltschaft bekannt, dass sie von Amts wegen ermittelt. Die fristlos entlassene ehemalige Intendantin des ARD-Senders und die anderen Beschuldigten hatten bisher die Vorwürfe bestritten. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Laut Generalstaatsanwaltschaft beziehen sich die Vorwürfe im Wesentlichen auf ein Vergütungssystem, bei dem variable Gehaltsbestandteile ohne die erforderliche Zustimmung des Verwaltungsrats ausgezahlt wurden. Es wird auch behauptet, dass unzulässige Zulagen im Zusammenhang mit der regulären ARD-Geschäftsführung gewährt wurden. Darüber hinaus erwähnt die Behörde ungerechtfertigte Zahlungen für Vorruhestands- und Freistellungsregelungen sowie die Erstattung privater Bewirtungs- und Reisekosten.

Der Skandal um den Sender hatte einen starken Einfluss auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Zu dieser Zeit entstand eine Diskussion über die Verwendung der Rundfunkbeiträge, die von Haushalten und Unternehmen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gezahlt werden. Es wurde auch die Frage gestellt, ob die Kontrolle der Medienunternehmen ausreichend ist. Die Bundesländer haben die Regelungen in den Staatsverträgen verschärft.

Es wird schon vor Gericht gestritten

Seit Schlesingers Entlassung streiten die 64-Jährige und der RBB schon seit einiger Zeit um viel Geld. Schlesinger und der Sender erheben in einem Zivilverfahren gegenseitig Ansprüche.

Schlesinger fordert vom ARD-Haus die Zahlung eines sogenannten Ruhegeldes. Der RBB weigert sich, das Geld zu zahlen, und wirft Schlesinger Pflichtverletzungen vor. Der Sender verlangt von der ehemaligen Intendantin, Geld zurückzuzahlen. Die Forderungen beliefen sich laut Gericht zuletzt auf 1,78 Millionen Euro.

Nachdem eine gütliche Einigung gescheitert ist, hat das Landgericht Mitte Juli 2025 sein Urteil verkündet. Dabei erzielte Schlesinger einen Teilerfolg – aber auch der RBB setzte sich in zwei Punkten durch. Beide Seiten akzeptierten die Entscheidung nicht und legten in der nächsthöheren Instanz Berufung ein. Da beide Seiten Rechtsmittel einlegten, geht es vor dem Kammergericht Berlin erneut um alle Punkte. Wann dort verhandelt wird, ist noch unklar.

Des Weiteren fanden mehrere Gerichtsverfahren mit entlassenen RBB-Führungskräften vor Arbeitsrichtern statt. In mehreren Fällen wurde eine außergerichtliche Einigung erzielt.

dpa