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Arbeitsunfall von Samuel Koch – Fall wird neu verhandelt

Samuel Koch kämpft weiter um die Anerkennung seines tragischen Unfalls bei «Wetten, dass..?». Warum das Bundessozialgericht den Fall neu bewerten lässt.

Das Bundessozialgericht hat den Fall an die Vorinstanz zurückverwiesen.
Foto: Andreas Arnold/dpa

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und den Fall zurück an das Landessozialgericht Baden-Württemberg verwiesen. Das Verfahren um die Frage, ob der Unfall von Samuel Koch bei der ZDF-Sendung «Wetten, dass..?» als Arbeitsunfall gilt, muss erneut verhandelt werden.

Zwar bestätigte das BSG die Entscheidung der Vorinstanzen, dass kein Versicherungsschutz als Beschäftigter oder «Wie-Beschäftigter» und auch nicht im Ehrenamt bestehe. Aber nach Ansicht des 2. Senats des Gerichts kommt der Versicherungsschutz als nicht versicherter Unternehmer in Betracht.

Landessozialgericht muss Frage des Schadensanspruchs klären

Aufgrund unzureichender Feststellungen des Landessozialgerichts kann der Senat nicht endgültig darüber entscheiden, ob der Unfall in der Sendung als Arbeitsunfall anzusehen ist oder wie damit umzugehen ist, erklärte die Vorsitzende Richterin Elke Roos. Es ist nicht eindeutig feststellbar, ob Koch als nicht versicherter Unternehmer einem Versicherten gleichgestellt ist, da der Unfall von einem Mitglied seines Wettteams mitverursacht wurde, führte sie zur Begründung aus.

Nicht versicherte Unternehmer würden genauso behandelt wie Versicherte, wenn sie bei einer unternehmerischen Tätigkeit durch eine schädigende Person einen Unfall erleiden. Es sei denn, die Ersatzpflicht des Schädigers sei bereits zivilrechtlich ausgeschlossen. Dass Koch ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch gegen seinen Vater als Fahrer des Unfallfahrzeugs zusteht, sei laut Landessozialgericht weder ausgeschlossen noch abschließend urteilbar.

In Livesendung schwer gestürzt

Koch hatte in der Fernsehshow «Wetten, dass..?» gewettet, mit Sprungstiefeln im Vorwärtssalto nacheinander fünf ihm entgegen fahrende Pkw zunehmender Größe überwinden zu können. In der Livesendung am 4. Dezember 2010 stürzte der damals 23-Jährige bei dem Salto über das vierte Fahrzeug, das von seinem Vater gesteuert wurde. Dabei zog er sich eine Querschnittslähmung zu.

dpa