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Arzt unter Mordverdacht

Wäre dem Patienten noch zu helfen gewesen? Oder blieb nur noch die Gabe von Morphin? Die Staatsanwaltschaft Regensburg wirft einem Klinikarzt Mord vor.

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat eine Mordanklage gegen einen Arzt erhoben. (Symbolbild)
Foto: Armin Weigel/dpa

Ein Arzt in Niederbayern wird verdächtigt, einen Patienten ohne medizinische Notwendigkeit mit Morphin in einem Krankenhaus in Kelheim behandelt zu haben, was zu seinem Tod führte, wie die Staatsanwaltschaft Regensburg bekannt gab. Der Mediziner, der seit Ende April in Untersuchungshaft sitzt, wurde angeklagt.

Die Kripo Landshut und die Staatsanwaltschaft haben Untersuchungen zu mehreren Todesfällen in einem Krankenhaus in Kelheim eingeleitet. Mitarbeiter hatten diese Fälle als besorgniserregend eingestuft. Die Anklage bezieht sich jedoch nur auf den Tod eines 79-jährigen Patienten am 9. Juli 2022. Die anderen Fälle werden noch untersucht.

Staatsanwaltschaft stützt sich auf Gutachten

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, wirft sie dem Arzt vor, dass er bei dem Patienten «entgegen medizinischer Indikation» die bisherigen Medikamente abgesetzt und die Gabe von Morphin angeordnet hatte. «Im Anschluss soll der Angeschuldigte selbst die Dosierung derart erhöht haben, dass diese in absehbarer Zeit zum Tode des Patienten führen musste.»

Der Mann ist einen Tag später gestorben. Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Anklage hauptsächlich auf ein medizinisches Gutachten, das besagt, dass es keinen Grund gab, die Behandlung des mutmaßlichen Opfers zu ändern. Die Verabreichung von Morphin war nicht angebracht und führte zum Tod des Mannes.

Laut den Angaben ließ der Verdächtige zwei Gutachten vorlegen, die zu einer abweichenden Bewertung führten: Die Entscheidung, die Therapie auf palliative Versorgung umzustellen, war gerechtfertigt. Bei einer palliativen Behandlung wird nicht mehr die Krankheit selbst bekämpft, sondern es werden die Schmerzen gelindert.

Die Anklagebehörde beschuldigt den Arzt, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt zu haben. Das mögliche Motiv wurde nicht genannt. Bis zu einer möglichen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Es liegt am Landgericht Regensburg zu entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird.

dpa