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Beamtin seit 15 Jahren krankgeschrieben – Gericht zwingt sie jetzt zum Amtsarzt

Unglaublicher Fall im Ruhrgebiet: Eine verbeamtete Lehrerin blieb mehr als 15 Jahre krankgeschrieben zu Hause und weigerte sich, zum Amtsarzt zu gehen. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht ein Machtwort gesprochen – und die Frau muss sich untersuchen lassen.

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Foto: Depositphotos

15 Jahre ohne Unterricht

Eine Studienrätin aus Nordrhein-Westfalen meldete sich bereits 2009 krank – und kehrte seitdem nicht mehr in den Schuldienst zurück. Immer wieder ließ sie ihre Krankschreibungen verlängern, insgesamt über anderthalb Jahrzehnte hinweg.

Dienstherr zieht Konsequenzen

Lange akzeptierte das Land NRW die Situation stillschweigend. Doch im April 2025 ordnete der Dienstherr schließlich eine amtsärztliche Untersuchung an. Diese sollte klären, ob die Frau dauerhaft dienstunfähig ist.

Lehrerin wehrt sich vor Gericht

Die Beamtin legte Widerspruch ein und argumentierte, nach so langer Zeit sei eine Untersuchung nicht mehr gerechtfertigt. Doch sowohl das Verwaltungsgericht Düsseldorf als auch das Oberverwaltungsgericht wiesen ihre Beschwerde ab.

Beamte dürfen nicht „vollalimentiert ohne Dienstleistung“ werden

In seiner Begründung machte das OVG deutlich, dass die Allgemeinheit und der Staat ein Recht darauf hätten, dass nur dienstfähige Beamte ihre Aufgaben erfüllen. Beamte dürften nicht unbegrenzt ohne Arbeitsleistung bezahlt werden.

Psychische Probleme als Grund

Laut den vorliegenden Krankschreibungen litt die Studienrätin an psychischen Problemen. Nun soll der Amtsarzt feststellen, ob tatsächlich eine dauerhafte Dienstunfähigkeit vorliegt. Die Kosten für das Verfahren muss die Frau selbst tragen.

Beamtengehälter auch bei Krankheit

Eine Studienrätin in NRW verdient zwischen 5.051 und 6.174 Euro pro Monat – ohne Zulagen. Anders als Angestellte erhalten Beamte auch bei langer Krankheit weiterhin ihre vollen Bezüge, was den Fall besonders brisant macht.

TS
Quellen: T-Online.de