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Melanie Müller erneut vor Gericht wegen Hitlergruß-Verurteilung

Landgericht Leipzig prüft Berufung – Prozesstermin noch unklar, Beweisaufnahme möglich.

Schlagersängerin Melanie Müller legt Rechtsmittel gegen ihre Verurteilung ein. (Archivbild)
Foto: Jan Woitas/dpa

Schlagersängerin Melanie Müller hat ihre Verurteilung wegen des Zeigens des Hitlergrußes nicht akzeptiert und wird deshalb im nächsten Jahr erneut vor Gericht stehen. Die Verteidigung der 36-Jährigen hat Berufung eingelegt, nachdem sie die Rechtsmittel vor Ablauf der Frist nicht konkretisiert hatte, sagte ein Sprecher des Leipziger Amtsgerichts auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Das Landgericht Leipzig ist nun am Zug. Laut einem Gerichtssprecher steht der Prozesstermin noch nicht fest. Es wird jedoch sicherlich mehrere Monate dauern, bis es zur Berufungsverhandlung kommt. Dabei könnte auch eine völlig neue Beweisaufnahme stattfinden.

Gericht: Müller hatte mehrmals den Hitlergruß gezeigt

Das Amtsgericht hatte die ehemalige RTL-Dschungelkönigin am 23. August wegen des Gebrauchs von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Drogenbesitzes zu einer Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 500 Euro, also 80.000 Euro, verurteilt.

Gemäß dem Gericht hatte Müller bei einem Konzert in Leipzig im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Des Weiteren fanden Ermittler bei einer Durchsuchung von Müllers Wohnung 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette. Der Richter am Amtsgericht entschied über das Strafmaß, das deutlich über dem Antrag der Staatsanwaltschaft lag. Diese hatte 95 Tagessätze à 60 Euro gefordert – also 5.700 Euro. Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch in beiden Anklagepunkten plädiert.

Schlagersängerin hatte Vorwürfe zurückgewiesen

Müller hatte in dem Prozess die Anklagevorwürfe über ihren Verteidiger stets zurückgewiesen. Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt, hatte ihr Rechtsanwalt Adrian Stahl erklärt. Sie habe die Armbewegung schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: «Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi». Überdies habe seine Mandantin keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch.

In dem erstinstanzlichen Verfahren hatte die Sängerin keine konkreten Angaben zu ihrem Einkommen gemacht. Daher hatte der Richter ihr Einkommen geschätzt. Er ging davon aus, dass Müller noch immer zahlreiche Auftritte auf Mallorca sowie jeweils eine Wohnung in Deutschland und auf der spanischen Urlaubsinsel habe. «Sie haben einen auffällig luxuriösen Lebensstil», hatte der Richter gesagt. Er schätzte daraufhin das Einkommen Müllers auf etwa 15.000 Euro pro Monat.

Landgericht überprüft bei Berufung das Urteil aus erster Instanz

Das Landgericht überprüft in einer Berufung das Urteil aus erster Instanz sowohl rechtlich als auch tatsächlich. Melanie Müller und ihr Management lehnten es ab, sich auf Anfrage zu äußern.

Müller wurde im sächsischen Oschatz geboren. 2014 gewann sie die achte Staffel der RTL-Dschungelshow «Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!» und war danach noch in zahlreichen TV-Formaten zu sehen.

dpa