Ein Tennistrainer soll seinen Job für sexuelle Übergriffe auf Kinder und Jugendliche ausgenutzt haben. Das Verfahren fand hinter verschlossenen Türen statt. Nun hat das Gericht das Urteil verkündet.
Bewährungsstrafe für Trainer wegen sexueller Übergriffe
Das Landgericht Bremen hat einen ehemaligen Tennistrainer wegen sexueller Übergriffe auf Kinder und Jugendliche zu zwei Jahre Haft auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte habe «das Vertrauen der Kinder massiv ausgenutzt» und sich den Jungen gegenüber vollkommen unangemessen verhalten, sagte die Vorsitzende Richterin. Der 46-Jährige wurde unter anderem wegen sexuellen Übergriffs, wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und wegen Herstellung und Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte schuldig gesprochen.
In der Dusche vor dem Trainer tanzen
Laut Gerichtsangaben war der Trainer in Vereinen in Bremerhaven und im niedersächsischen Umland tätig. In der Verhandlung wurden fast 100 Fälle diskutiert, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun hatten, die er trainiert hatte. Außerdem soll er Hunderte von Video- und Bilddateien mit kinderpornografischem Material besessen haben. Die Taten fanden zwischen 2016 sowie zwischen 2018 und 2023 statt, wobei die männlichen Opfer damals zwischen 11 und 15 Jahren alt waren.
Der Prozess wurde größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehalten. Gemäß dem Gericht gestand der Angeklagte alle Anschuldigungen ein und bat um Entschuldigung. Er habe Minderjährige unter Druck gesetzt und ihnen teilweise Geld gegeben, damit sie ihm Aufnahmen sexueller Handlungen schicken. Zusätzlich habe der Trainer die Jungen aufgefordert, vor ihm in der Dusche zu tanzen, während er sie heimlich filmte.
Angeklagter muss weiter in Therapie
Das Landgericht verurteilte den Angeklagten nun zu einer Bewährungsstrafe. «Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht», betonte die Vorsitzende Richterin. Ausschlaggebend sei gewesen, dass die vier betroffenen Jungen «eigentlich mit der Sache abgeschlossen» hätten. Das Gericht habe bei ihnen keine gravierenden Schäden feststellen können.
Das Landgericht Bremen hat den 46-Jährigen dazu verpflichtet, seine Therapie fortzusetzen. Außerdem muss er 10.000 Euro Schmerzensgeld an die Betroffenen zahlen und darf sich nicht mehr in der Nähe von öffentlichen Plätzen mit vielen Kindern aufhalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.