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BGH hebt Urteil gegen «Kinderzimmer-Dealer» auf

Auf seiner Geschichte beruht die Netflix-Serie «How to Sell Drugs Online (Fast)»: 2023 wurde der «Kinderzimmer-Dealer» in Leipzig erneut zu mehrjähriger Haft verurteilt. Der BGH kassiert das Urteil.

Im Mai war der «Kinderzimmer-Dealer» vom Landgericht Leipzig zu mehrjähriger Haft verurteilt worden. (Archivbild)
Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Das Landgericht Leipzig muss erneut über den Fall des sogenannten Kinderzimmer-Dealers entscheiden. Das Urteil gegen den Mann, der bereits zum zweiten Mal in Leipzig wegen Drogenhandels verurteilt wurde, wurde teilweise aufgehoben, wie das Gericht der Deutschen Presse-Agentur bestätigte.

Die Sache werde zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Zunächst hatte die «Bild» berichtet. 

Verurteilt wegen Drogenhandels «in nicht geringer Menge»

Das Landgericht hatte den damals 28-Jährigen im Mai 2023 wegen Drogenhandels «in nicht geringer Menge» zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Geschäft wurde demnach über einen frei zugänglichen Internet-Shop abgewickelt. Ein Mitbeschuldigter wurde unter Berücksichtigung vorheriger Strafen zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und elf Monaten verurteilt. Zwei weitere Männer bekamen eine Bewährungs- und eine Geldstrafe. Der fünfte Angeklagte – ein Anwalt – wurde freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft und zwei der Beschuldigten haben daraufhin Berufung eingelegt – und hatten damit nun teilweise Erfolg. Drei der Verurteilten müssen erneut verhandelt werden.

Geschichte war Vorlage für Netflix-Serienerfolg

Der «Kinderzimmer-Dealer» war bereits 2015 zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt worden, weil er aus seinem Kinderzimmer in Leipzig über einen ähnlichen Web-Shop Drogen verkauft hatte. Seine Geschichte war Vorlage für ein Filmprojekt des Streaming-Anbieters Netflix: Von der Serie «How to Sell Drugs Online (Fast)» gibt es mittlerweile drei Staffeln.

dpa