Ist das Gericht im Prozess um die Entführung der Block-Kinder befangen? In dieser Frage ist nun eine Entscheidung gefallen.
Block-Prozess: Befangenheitsantrag gegen Gericht abgelehnt

Im Hamburger Prozess um die Entführung zweier Block-Kinder ist ein Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen das Gericht abgelehnt worden. «Für eine solche Besorgnis bestehen keine nachvollziehbaren Gründe», verlas die Vorsitzende Richterin am 22. Verhandlungstag die Entscheidung, die eine andere Strafkammer treffen musste.
Streit um nachträgliche Beweismittel
Am 29. Oktober hat der Verteidiger eines Angeklagten den Befangenheitsantrag gegen das Gericht gestellt. Der Hintergrund ist die nachträgliche richterliche Zulassung von Handys, Dateien und anderen Gegenständen als Beweismittel – darunter auch das elektronische Tagebuch Blocks. Die sichergestellten Datenträger wurden vom Gericht im Oktober nachträglich für beschlagnahmt erklärt.
Die Verteidiger von fünf zusätzlichen Angeklagten, einschließlich der Anwälte von Christina Block und ihrem Mitangeklagten Gerhard Delling (66), unterstützten den Befangenheitsantrag.
Gericht weist Vorwurf der Voreingenommenheit zurück
Der Verteidiger des mitangeklagten Anwalts der Familie Block hatte erklärt, dass das Gericht seine Voreingenommenheit offenbart habe, indem es die Beweismittel als besonders wichtig bezeichnete, da die Angeklagten nicht geständig seien. Es wurde klar, dass das Gericht die Asservate nutzen wolle, um die Angeklagten zu verurteilen. Die Vorsitzende Richterin wies den Antrag zurück und erklärte, dass kein bestimmtes Aussageverhalten von den Angeklagten erwartet werde.
Christina Block ist gemeinsam mit sechs weiteren Beschuldigten wegen Kindesentziehung angeklagt. Die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette «Block House», Eugen Block, soll während eines jahrelangen Sorgerechtsstreits den Auftrag erteilt haben, zwei ihrer vier Kinder in der Silvesternacht 2023/24 aus der Obhut ihres Ex-Manns in Dänemark zu entführen. Die 52-Jährige bestreitet das.








