Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder aus Dänemark ist ein Antrag der Verteidiger abgelehnt worden. Worum ging es?
Block-Prozess: Befangenheitsantrag gegen Kammer abgelehnt

Der Prozess um die Entführung zweier Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block (52) kann wie geplant fortgesetzt werden. Ein Befangenheitsantrag gegen die beteiligten Richter wurde vom Landgericht abgelehnt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Der Verteidiger eines Mitangeklagten stellte den Antrag am dritten Verhandlungstag, nachdem die Strafkammer die Aussetzung des Verfahrens abgelehnt hatte.
Block und ein 63-jähriger Deutscher sollen gemeinsam den Auftrag gegeben haben, die beiden Kinder dem Vater zu entziehen. Die Anklage besagt, dass die damals 10 und 13 Jahre alten Kinder in der Silvesternacht 2023/24 gewaltsam von mehreren Männern ihrem in Dänemark lebenden Vater weggenommen und nach Deutschland gebracht wurden.
Der Junge und das Mädchen verbrachten nur kurze Zeit bei ihrer Mutter, da das Hanseatische Oberlandesgericht aufgrund eines Eilantrags des Vaters entschied, dass ihm die Kinder zurückgegeben werden müssen. Es gibt fünf weitere Angeklagte in dem Verfahren um die Entführungsaktion.
In einer mehrstündigen Aussage am 25. Juli bestritt Block die Vorwürfe: «Ich habe die Entführung an Silvester nicht in Auftrag gegeben.» Sie habe davon auch nichts gewusst, sagte sie vor Gericht.
Beschluss: Befangenheitsantrag nicht begründet
Laut der Gerichtssprecherin wird ein Antrag auf Befangenheit nur dann akzeptiert, wenn ein Grund vorhanden ist, der Zweifel an der Unparteilichkeit eines Richters rechtfertigt. In der Regel gilt dies nicht für die Beteiligung an Zwischenentscheidungen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Die Entscheidung über den Befangenheitsantrag wird ausschließlich von Richtern getroffen, die nicht von dem Ablehnungsgesuch betroffen sind.
Die Verteidigung des 63-Jährigen und andere Anwälte hatten den Antrag auf Vertagung des Verfahrens mit einer großen Anzahl neuer Akten begründet, die sie zuerst lesen müssten. Außerdem hatten sie Zugang zu den Akten eines Ermittlungsverfahrens gegen den Vater der beiden Kinder gefordert.