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Block-Prozess: Eugen Block wirft Richterin Befangenheit vor

Der Entführungsfall der Kinder von Christina Block wird seit Juli in Hamburg verhandelt, auch der Vater der 52-Jährigen ist geladen. Doch der will nicht aussagen – und kritisiert die Richterin.

Der Unternehmer Eugen Block will vor Gericht die Aussage verweigern. (Archivbild)
Foto: Markus Scholz/dpa

Der Hamburger Unternehmer Eugen Block wird im Prozess gegen seine Tochter Christina Block wegen der Entführung seiner Enkelkinder nicht aussagen. Der 85-Jährige wurde nun als Zeuge vorgeladen, wird jedoch von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, wie eine PR-Agentur im Auftrag von Block in Hamburg mitteilte. Als Begründung gibt er an, dass er die Vorsitzende Richterin für befangen hält. Zudem hat er eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Präsidentin des Landgerichts eingereicht.

Eugen Block hält die Richterin demzufolge für befangen, weil im September ein Text über sie in einer Hamburger Tageszeitung erschienen ist. Darin wurde sie nicht selbst zitiert, aber eine andere Richterin bezeichnet sie unter anderem als «absolute Vollblut-Richterin, die uns hier in Hamburg wirklich guttut». 

Beschwerde hat keinen Einfluss auf das Block-Verfahren

Das Landgericht Hamburg konnte den Eingang einer solchen Dienstaufsichtsbeschwerde – wie üblich – weder bestätigen noch dementieren. «Wenn eine solche eingereicht wird, wird sie stets den gesetzlichen Maßgaben entsprechend bearbeitet», sagte eine Sprecherin dazu. Das finde dann gegebenenfalls in einem gesonderten Verfahren im Rahmen der Dienstaufsicht statt. Gleichzeitig habe das «keinen unmittelbaren Einfluss auf laufende Hauptverhandlungen».

Ein Befangenheitsantrag liege dem Gericht indes nicht vor. «Ein Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende, der an den angesprochenen Artikel – in dem sich die Vorsitzende Richterin selbst gar nicht äußert – anknüpfen würde, wurde hingegen nicht gestellt», sagte die Sprecherin.

Die Sprecherin betonte auch, dass ein Zeuge nur dann sein Aussageverweigerungsrecht geltend machen kann, wenn er oder Angehörige durch seine Aussage belastet würden. Die bloße Vermutung, dass die Richterin befangen sein könnte, ist keine ausreichende Begründung.

Prozess gegen Christina Block läuft seit Juli

Christina Block, die Tochter des Steakhaus-Ketten-Gründers Eugen Block, wird seit Juli in Hamburg vor Gericht gestellt. Der Prozess vor dem Hamburger Landgericht dreht sich um die Entführung ihrer beiden Kinder. Die 52-Jährige wird beschuldigt, während eines Sorgerechtsstreits den Befehl gegeben zu haben, ihre Kinder in der Silvesternacht 2023/24 aus der Obhut ihres Ex-Manns in Dänemark zu entführen. Block leugnet dies, hat bereits vor Gericht umfassend ausgesagt und Fragen beantwortet. Es gibt sechs Mitangeklagte.

Der Prozess in Hamburg wird am Donnerstagvormittag fortgesetzt. Eine Gerichtssprecherin sagte, dass erst am Mittwoch feststehen werde, ob und welche Zeugen am 20. Verhandlungstag befragt werden.

dpa