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Block-Prozess: Hanning nicht mehr als Zeuge geladen

Der frühere BND-Chef August Hanning muss nun doch nicht als Zeuge am Hamburger Block-Prozess teilnehmen. Das Landgericht hat eine Ladung rückgängig gemacht.

Hanning ist nicht mehr als Zeuge im Hamburger Block-Prozess geladen. (Archivbild)
Foto: Michael Kappeler/dpa

August Hanning, der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes, wird nicht mehr als Zeuge im Prozess um die Entführung der Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block aussagen. Die Kammer am Landgericht Hamburg hat die Ladung für diesen Mittwoch aufgehoben, nachdem Hanning angekündigt hatte, sein Auskunftsverweigerungsrecht in Anspruch zu nehmen, teilte eine Gerichtssprecherin mit.

Hannings Anwalt informierte das Landgericht darüber, dass sein Mandant endgültig beschlossen habe, von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, und bat daher um seine Entlassung. Jeder Zeuge hat das Recht, vor Gericht die Aussage zu verweigern, wenn er durch die Beantwortung der Fragen Gefahr liefe, selbst wegen einer Straftat verfolgt zu werden.

Im Verfahren wird die Entführung der Block-Kinder in der Silvesternacht 2023/24 aus der Obhut ihres Vaters in Dänemark zur Mutter nach Deutschland behandelt. Block wird beschuldigt, diesen Auftrag nach einem langjährigen Sorgerechtsstreit erteilt zu haben – sie bestreitet dies.

Ermittlungen zu Vorfall im Jahr 2022

Es soll bereits vor einem Jahr einen gescheiterten Entführungsversuch gegeben haben, bevor die Kinder zurückgeholt werden sollten. Die Hamburger Staatsanwaltschaft gab Mitte September bekannt, dass sie wegen des Vorfalls im Jahr 2022 gegen August Hanning ermittelt. Die Untersuchungen sind noch im Gange.

Der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes und ein pensionierter Beamter des Landeskriminalamts (LKA) Hamburg stehen im Verdacht, als Verantwortliche einer Sicherheitsfirma einen Auftrag von Christina Block zur Kindesentziehung angenommen zu haben, wie die Behörde vor gut einem Monat mitteilte. Für den Auftrag sollen mehr als 100.000 Euro gezahlt worden sein.

Die beiden Beschuldigten gehören aber nicht zu den Angeklagten im aktuellen Block-Prozess. Hannings Verteidiger Leon Kruse hatte dazu erklärt: «Die gegen ihn erhobenen falschen Vorwürfe weist mein Mandant entschieden zurück.»

Beschlagnahme sichergestellter Handys und Dateien

Nach Angaben der Gerichtssprecherin hat die Strafkammer einen weiteren wichtigen Beschluss gefasst: Sie hat die Beschlagnahme von IT-Asservaten – also von Handys und Dateien – sowie weiterer Gegenstände angeordnet. Somit ist es laut der Kammer erlaubt, die Dateien und Gegenstände als Beweismittel im Prozess zu verwenden.

Die Abwesenheit einer Beschlagnahmeanordnung hat in den letzten Prozesstagen kontinuierlich zu Kontroversen geführt. Die Verteidigung war der Ansicht, dass Fragen zu nicht offiziell beschlagnahmten Dateien unzulässig seien. Die Polizei hatte kurz nach der Entführung der Kinder mehrere Handys von Christina Block beschlagnahmt. Eine formale Beschlagnahme war jedoch ausgeblieben.

dpa