Google muss Strafe für Preisvergleichsdienst zahlen, Apple im Steuerstreit mit EU-Kommission.
Milliardenentscheidungen für Google und Apple vor dem EuGH
Am Dienstag stehen vor dem höchsten europäischen Gericht gleich zwei große Technologiekonzerne vor Milliardenentscheidungen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird über eine Wettbewerbsstrafe gegen Google und über Steuernachzahlungen von Apple entscheiden. Beide Verfahren wurden von der EU-Kommission eingeleitet.
Missbraucht Google seine Marktmacht?
Im Fall von Google dreht es sich um einen langwierigen Streit über den Preisvergleichsdienst Google Shopping. Die EU-Kommission verhängte 2017 eine Geldbuße von 2,4 Milliarden Euro gegen Google. Sie argumentierte, dass der Internetriese auf der Seite für allgemeine Suchergebnisse die Ergebnisse seines eigenen Preisvergleichsdienstes gegenüber denen der Konkurrenten bevorzugte. Laut Angaben präsentierte Google die Suchergebnisse seines Dienstes an erster Stelle, hervorgehoben mit Bild und Text. Die Suchergebnisse der konkurrierenden Dienste erschienen nur weiter unten als blauer Link.
Aus diesem Grund haben die Nutzer laut der EU-Kommission die Ergebnisse von Googles Preisdienst öfter angeklickt als die der Konkurrenz. Diese waren jedoch darauf angewiesen, den Datenverkehr von Googles allgemeiner Seite zu nutzen, um weiterhin wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Daher habe Google laut der Brüsseler Behörde im Jahr 2017 seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt. Google und sein Mutterkonzern Alphabet haben zunächst erfolglos gegen die EU-Strafe vor dem Gericht der EU geklagt und sind dann vor den übergeordneten EuGH gezogen, der nun sein Urteil verkündet.
Die Prognosen für Google sind nicht positiv: Die Generalanwältin unterstützte die EU-Kommission in ihren Schlussanträgen. Obwohl diese Einschätzung nicht verbindlich ist, folgt das Gericht ihr oft.
Apple droht Rückschlag
Bei Apple geht es um Steuernachzahlungen in Höhe von ursprünglich 13 Milliarden Euro – plus Zinsen. Die EU-Kommission hatte den iPhone-Hersteller 2016 aufgefordert, den Betrag zu zahlen, das Geld liegt seitdem auf einem Treuhandkonto. Im Jahr 2020 hat sich Apple vor dem EU-Gericht durchgesetzt, das die Nachforderung für nichtig erklärt hat. Die Kommission konnte nicht nachweisen, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellen, so die Richter.
In der EU soll grundsätzlich ein freier Wettbewerb herrschen. Einzelne Mitgliedsstaaten dürfen diesen Wettbewerb nicht durch spezielle Vergünstigungen für bestimmte Unternehmen verzerren. Insbesondere Irland und Luxemburg wurden in der Vergangenheit wegen Steuerdeals kritisiert. Die Kommission hat Berufung beim EuGH eingelegt, der nun sein Urteil verkündet.
Der Generalanwalt am EuGH hat festgestellt, dass das Urteil des EU-Gerichts aufgrund einiger Fehler aufgehoben werden sollte. Im Gegensatz zu Google würde der Rechtsstreit hier nicht unbedingt enden; das untergeordnete EU-Gericht müsste möglicherweise erneut entscheiden. Der iPhone-Konzern hat immer betont, dass die Gewinne der beiden irischen Tochtergesellschaften, um die es geht, hauptsächlich in den USA besteuert werden sollten. Daher fühlte sich Apple doppelt zur Kasse gebeten.
Wegweisende Fälle für EU-Kommission
Falls die Richter in beiden Fällen den Schlussanträgen folgen, wäre das ein großer Erfolg für die EU-Kommission und die scheidende Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. In Brüssel wird seit Jahren diskutiert, wie man Wettbewerbsverzerrungen der großen Tech-Konzerne verhindern kann. Neben Gesetzen wie dem Digital Markets Act (DMA), der die Dominanz großer Online-Plattformen bekämpfen soll, hat die EU-Kommission in den letzten Jahren Google mit mehreren Strafen in Höhe von insgesamt gut acht Milliarden Euro belegt. Der Konzern konnte diese aufgrund seines florierenden Online-Werbegeschäfts jedoch schnell verkraften. Auch gegen bestimmte Steuerabkommen hat die Brüsseler Behörde immer wieder gekämpft. Nicht alle Maßnahmen waren erfolgreich, einige Entscheidungen wurden von europäischen Gerichten aufgehoben.
[Milliardenentscheidungen für Google und Apple vor dem EuGH],[Google muss Strafe für Preisvergleichsdienst zahlen, Apple im Steuerstreit mit EU-Kommission.]