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Neue Regeln für E-Scooter ab 2027

Blinkerpflicht und Grünpfeil für E-Scooter geplant, Verwarnungsgelder sollen erhöht werden.

Neue E-Scooter sollen ab dem Jahr 2027 verpflichtend mit Blinkern ausgerüstet sein.
Foto: Jens Büttner/dpa

Die Regeln für E-Scooter sollen geändert werden. Eine entsprechende Verordnung des Bundesverkehrsministeriums wird am Mittwoch im Kabinett diskutiert. Ab dem Jahr 2027 müssen neue E-Scooter obligatorisch mit Blinkern ausgestattet sein. Städte und Gemeinden erhalten die Möglichkeit, Regeln für das Abstellen von E-Scootern festzulegen, die von Vermietplattformen angeboten werden. Nach der Beratung im Kabinett wird die Novelle der Verordnung im nächsten Schritt im Bundesrat behandelt.

Angleichung an Regeln für Radverkehr 

Regelungen für E-Scooter sollen an die Vorschriften für den Radverkehr angepasst werden. Künftig sollen Nutzer von E-Scootern wie Radfahrer bei einer roten Ampel den Grünpfeil nutzen dürfen. Das Parken von Fahrrädern und E-Scootern auf Gehwegen und in Fußgängerzonen soll erlaubt sein, solange dadurch keine Gefährdung oder Behinderung für andere entsteht.

Höhere Strafen

Das Bußgeld für das Befahren von Gehwegen soll laut Ministerium von 15 Euro auf 25 Euro erhöht werden, um es an das für den Radverkehr anzugleichen. Ebenso soll das Bußgeld für das Fahren mit mehreren Personen von 5 Euro auf 25 Euro angehoben werden.

Zahl der Unfälle gestiegen

Seit 2019 sind E-Scooter erlaubt. Es war geplant, die erforderliche Verordnung in Bezug auf ihre Wirksamkeit, Zielsetzung und Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit zu überprüfen. Im Jahr 2024 ist die Anzahl der Unfälle mit Verletzten oder Toten durch E-Scooter stark angestiegen.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) hatte im Juni dem «Tagesspiegel» gesagt, zwar seien E-Scooter im «Mobilitätsmix» der Städte kaum mehr wegzudenken. Seit deren Markteinführung im Jahr 2019 hätten sich die Gegebenheiten jedoch verändert. «Immer mehr Mietroller und Mietfahrräder erhitzen seitdem allerorts die Gemüter.»

Das Bundesverkehrsministerium reichte einen Entwurf der Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ein. Länder und Verbände hatten die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen. Nach den Änderungen wurde eine erforderliche sogenannte Notifizierung bei der EU-Kommission durchgeführt.

dpa