Busse und Bahnen bleiben zum Wochenbeginn vielerorts stehen. Was der bundesweite Warnstreik im Nahverkehr für Pendler, Eltern und Schüler bedeutet.
Bundesweite Warnstreiks im öffentlichen Nahverkehr am Montag

Aufgrund eines bundesweiten Warnstreiks der Gewerkschaft Verdi gibt es heute vielerorts ganztägig erhebliche Einschränkungen im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV). Busse, Straßen- und U-Bahnen bleiben aufgrund des Arbeitskampfs in vielen kommunalen Verkehrsunternehmen in den Depots. Nahezu alle 16 Bundesländer sind betroffen, wie Verdi mitteilte.
Nur in Niedersachsen ist laut Angaben zunächst eine Ausnahme vorgesehen. Die Friedenspflicht gilt noch für die etwa 5.000 Mitarbeiter dort.
Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Eltern werden wahrscheinlich gestresst sein – sie müssen dennoch rechtzeitig am Arbeitsplatz erscheinen. Auch Schülerinnen und Schüler können nicht einfach zu Hause bleiben. Zudem wird das Wetter eine Rolle spielen: In einigen Regionen drohen laut den Vorhersagen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) weiterhin gefrierender Regen und Straßenglätte.
Züge der Deutschen Bahn nicht betroffen
Die Regional- und S-Bahnen der Deutschen Bahn fahren derweil ohne Einschränkungen. «Die S-Bahnen in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart, Köln, Nürnberg, Rhein-Main und der Regional- und Fernverkehr der DB werden als Unternehmen nicht von Verdi vertreten und sind daher von dem Streik nicht betroffen», teilte der bundeseigene Konzern mit.
In den Tarifverhandlungen mit den Kommunalen Arbeitgeberverbänden in allen 16 Bundesländern fordert Verdi vor allem verbesserte Arbeitsbedingungen – wie eine verkürzte Wochenarbeitszeit und Schichtzeiten, längere Ruhezeiten sowie höhere Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit.
Laut der Gewerkschaft wird in Bayern, Brandenburg, dem Saarland, Thüringen und bei der Hamburger Hochbahn auch über höhere Löhne und Gehälter verhandelt.
Das müssen Arbeitnehmer und Schüler beachten
Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst dafür verantwortlich sind, pünktlich im Betrieb anzukommen, sie tragen das sogenannte «Wegerisiko». Das gilt bei Streik genauso wie etwa bei Schnee und Glätte. Heißt: Auch wenn Busse und Bahnen nicht fahren, dürfen Angestellte nicht einfach zu spät kommen. Darauf macht Volker Görzel vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte aufmerksam. Wenn das Homeoffice keine Lösung ist, müssen Angestellte also nach zumutbaren Alternativen suchen.
Fällt der Schulbus aus, gilt das auch nicht als Ausrede, dass das Kind nicht in der Schule erscheint. «Der Streik im Nahverkehr ändert nichts an der Schulpflicht», sagt Wilhelm Achelpöhler, Anwalt für Verwaltungsrecht. Wegen eines einzelnen Tages werde zwar wohl kaum ein Schulträger ein Problem daraus machen, so die Vermutung des Anwalts. «Aber streng genommen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, für die theoretisch ein Bußgeld verhängt werden könnte. Das ist eine Ermessenssache.»
Eltern müssen also im Fall eines Streiks nicht nur darüber nachdenken, wie sie selbst rechtzeitig zur Arbeit kommen, sondern auch eine Lösung finden, damit ihre Kinder pünktlich zur Schule gehen können.








