Die Zeiten, in denen sie Seite an Seite im Rampenlicht standen, sind lange vorbei. Seit Jahren streiten Bushido und sein Ex-Geschäftspartner. In dieser Runde geht der Punkt an den Rapper.
Sieg für Bushido im Millionen-Streit gegen Ex-Partner

Nach jahrelangem Gerichtsstreit ist klar: Bushidos Ex-Manager muss dem Rapper Einnahmen in Millionenhöhe zahlen. Das Kammergericht Berlin hat eine Berufung von Arafat Abou-Chaker gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin vom September 2023 zurückgewiesen und damit dessen Entscheidung bestätigt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Zuvor hatte die «Bild»-Zeitung berichtet.
Der 49-Jährige muss nach dem Urteil knapp 1,8 Millionen Euro plus Zinsen an Bushido zahlen. Das Gericht stellte fest, dass es keinen Managementvertrag zwischen den beiden gab. Daher hätte der Rapper seinem damaligen Geschäftspartner, der als Berliner Clan-Chef gilt, die Summe nicht zahlen müssen.
Abou-Chaker muss gemäß dem Gerichtsbeschluss die Prozesskosten tragen. Der 2. Zivilsenat hat den Streitwert für das Berufungsverfahren auf etwas über 3 Millionen Euro festgelegt, wie der Sprecher mitteilte. Dadurch dürften deutlich über 200.000 Euro zusätzlich anfallen.
Darum ging es in dem Prozess
Die zentrale Frage des komplexen Verfahrens war, ob Abou-Chaker als Geschäftspartner oder Manager von Bushido fungierte. Im September 2023 entschied das Landgericht Berlin, dass es keinen Managementvertrag zwischen den beiden gab. Daher muss Abou-Chaker, wie von der nächsten Instanz entschieden, zahlen.
Der ehemalige Weggefährte hatte das Verfahren selbst in Gang gesetzt: Er verlangte von Bushido, bürgerlicher Name Anis Mohamed Ferchichi, Anteile an den Einnahmen aus ihrer gemeinsamen erfolgreichen Zeit. Der Rapper konterte mit einer Gegenklage gegen die Millionenforderung – und war damit erfolgreich.
Im April 2023 wurde ein Versäumnisurteil gefällt. Dies geschieht in Zivilprozessen, wenn ein Beteiligter nicht erscheint oder keinen Antrag stellt. Letzteres war der Grund für das Versäumnisurteil. Abou-Chaker hat bisher vergeblich gegen diese Entscheidung gekämpft.
Laut dem Gerichtssprecher ist die Entscheidung nicht rechtskräftig. Um den Bundesgerichtshof (BGH) anzurufen, müsste Abou-Chaker jedoch eine rechtliche Hürde überwinden: Die Richter haben zunächst keine Revision zugelassen.
Zahlreiche Gerichtsverfahren
Bushido und sein langjähriger Partner standen früher oft auf roten Teppichen und waren in der Musikbranche allgegenwärtig. Seit ihrer Trennung im Jahr 2017 wurden Gerichtssäle zunehmend zu ihrer Bühne.
Der Fokus der Kontroverse lag über Jahre hinweg auf einem Strafprozess vor dem Berliner Landgericht, der unter anderem mögliche Gewalt und andere Straftaten behandelte. Bushido war im Strafverfahren ein Zeuge und Nebenkläger – und die meisten Anschuldigungen beruhten auf den Aussagen des Musikers.
Etwa dreieinhalb Jahre nach Beginn des Prozesses sprachen die Richter im Februar 2024 Abou-Chaker jedoch von den Hauptvorwürfen frei. Dennoch muss der 49-Jährige eine Geldstrafe in Höhe von mehreren Zehntausend Euro zahlen, da er Gespräche aufgezeichnet hatte. Dieses Urteil wurde Ende des vergangenen Jahres vom BGH bestätigt. Somit wird eine Geldstrafe von 81.000 Euro fällig (90 Tagessätze zu je 900 Euro).
Zuletzt beschäftigten auch Gerichte in Brandenburg weitere Verfahren zwischen den beiden einstigen Geschäftspartnern, unter anderem wegen gemeinsamer Immobiliengeschäfte.








