Die CDU bremst Forderungen aus, das Diskriminierungsverbot wegen sexueller Identität durch eine Grundgesetzänderung umzusetzen. Es sei schon verwirklicht.
CDU: Grundgesetzänderung zu sexueller Orientierung unnötig

Die CDU-Spitze hält das Vorhaben für unnötig, ein Diskriminierungsverbot wegen sexueller Identität im Grundgesetz zu verankern. «Den Grundrechtekatalog, also die Herzkammer unserer Verfassung anzutasten, bedarf es ganz besonderer Gründe», sagte Unionsfraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Er sei da grundsätzlich skeptisch. «Für eine Änderung des Grundgesetzes sehe ich aber auch keinen Anlass, da der Diskriminierungsschutz aufgrund der sexuellen Orientierung bereits in Artikel 3 verwirklicht ist.»
In Artikel 3 heißt es bisher: «Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.»
Grönemeyer für Grundgesetzänderung
Am Wochenende hatten etwa in Berlin Hunderttausende zum Christopher Street Day (CSD) für mehr Rechte von LGBTQI-Menschen demonstriert. Bei der Kundgebung in Berlin hatte etwa der Sänger Herbert Grönemeyer gefordert, Artikel 3 müsse ergänzt werden um den Zusatz, «dass niemand wegen seiner geschlechtlichen und sexuellen Identität benachteiligt werden darf». Man brauche Ausdauer und weiter viel Mut, rief der Sänger in die Menge.
Die Abkürzung LGBTQI+ steht im Englischen für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans-Menschen, queere sowie intergeschlechtliche Menschen. Queer sind nicht-heterosexuelle Personen oder solche, die sich nicht mit dem traditionellen Rollenbild von Mann und Frau oder anderen gesellschaftlichen Normen rund um Geschlecht und Sexualität identifizieren.
Die Absicherung der sexuellen Identität als Diskriminierungsgrund im Grundgesetz ist auch im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition als Ziel verankert. Die Umsetzung gestaltet sich jedoch schwierig: Eine Änderung des Grundgesetzes erfordert eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat. Einige von der CDU geführte Landesregierungen signalisieren jedoch Unterstützung, beispielsweise Berlin. Die Regierung unter Kai Wegner in Berlin hat eine Bundesratsinitiative zur Ergänzung von Artikel 3 angekündigt.
Grundgesetzänderung ist Ziel der Ampel
Der stellvertretende SPD-Fraktionschef Dirk Wiese sagte dem RND, die Grundgesetzänderung sei Ziel der Ampel-Koalition. «Leider hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hierzu die Gespräche abgelehnt. Es ist daher zu begrüßen, dass einige CDU-Politiker aus den Ländern sich anders positionieren.» Leider nehme die Spitze diese Politiker nicht ernst. «Der gesellschaftspolitische Rückschritt seit dem Ende der Merkel-Jahre setzt sich bedauerlicherweise an der Spitze der Union ungebremst fort.»
Auch FDP-Vize-Fraktionschef Konstantin Kuhle drängte auf eine Verfassungsänderung. Diese wäre «ein wichtiges Zeichen für politische und gesellschaftliche Akzeptanz», sagte er dem RND. «Eine Änderung der Verfassung ist an dieser Stelle seit langem überfällig.»
Unionsfraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei betonte gegenüber dem RND, dass durch das Grundgesetz, die europäische Menschenrechtskommission, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität bereits jetzt verboten seien.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) hat mehrmals darauf hingewiesen, dass 1949 Homo- und Bisexuelle bewusst nicht in Artikel 3,3 aufgenommen wurden, als einzige Opfergruppe der Nationalsozialisten. Daher waren gleichgeschlechtlich liebende Männer auch im demokratischen Nachkriegsdeutschland weiterhin der Verfolgung durch den erst 1994 endgültig abgeschafften Paragrafen 175 im Strafgesetzbuch ausgesetzt.
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