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Freispruch für Christian B. – 47-Jähriger bleibt in Haft

Nach acht Monaten Prozess wird Christian B. freigesprochen. Beendet ist seine Zeit im Gefängnis damit aber nicht. Was die Ermittlungen im Fall Maddie gegen ihn ergeben, bleibt auch unklar.

Christian B. wurde nach fast 40 Verhandlungstagen freigesprochen. (Archivfoto)
Foto: Moritz Frankenberg/dpa

Christian B., der auch im Fall Maddie mordverdächtig ist, wurde vom Landgericht Braunschweig vom Vorwurf mehrerer schwerer Sexualstraftaten freigesprochen. Der 47-jährige Deutsche bleibt jedoch im Gefängnis, da er noch bis September 2025 eine Haftstrafe wegen Vergewaltigung verbüßen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich.

Nach 38 Verhandlungstagen vor der Strafkammer in Braunschweig sprachen die drei Berufsrichter und zwei Schöffen den Angeklagten frei. Viele Beobachter des Prozesses hatten diesen Ausgang erwartet, nachdem die Kammer im Juli auf Antrag der Verteidigung den Haftbefehl gegen den bereits mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter aufgehoben hatte.

Das Braunschweiger Verfahren stand im Fokus internationaler Medien, weil der Angeklagte im Fall der verschwundenen dreijährigen Madeleine «Maddie» McCann unter Mordverdacht steht. Der Maddie-Komplex ist aber offiziell nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Die Ermittlungen dazu gehen weiter, eine Anklage ist bisher aber nicht absehbar.

Staatsanwaltschaft forderte 15 Jahre Haft

Christian B. wurde im Februar der Prozessauftakt wegen drei Vergewaltigungen und zwei Fällen von sexuellem Missbrauch an Kindern in Portugal vorgeworfen. Nach Abschluss der Beweisaufnahme blieb die Staatsanwaltschaft im Wesentlichen bei ihrer Überzeugung und forderte insgesamt 15 Jahre Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. In diesem Fall wäre B. nach der Haft nicht entlassen worden können.

Die Staatsanwälte betrachteten ihn als schuldig an zwei Vergewaltigungen und zwei Missbrauchsfällen. Der Vorwurf einer Vergewaltigung konnte nicht aufrechterhalten werden. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits im Vorfeld angekündigt, im Falle eines Freispruchs eine Revision einzulegen.

Die Verteidigung hat am Montag einen Freispruch beantragt. B.s Anwälte argumentierten, dass Beweise fehlten und Zeugen nicht glaubwürdig seien. Am vorletzten Prozesstag hatte der Angeklagte die Gelegenheit, ein letztes Wort zu sprechen, äußerte sich jedoch nicht.

dpa