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Christina Block darf zwei ihrer Kinder weiterhin nicht sehen

In Hamburg geht es seit Monaten vor Gericht um die Entführung der Kinder, in Dänemark dagegen um das Sorgerecht. Christina Block ist erschüttert von dem Urteil – und will dagegen vorgehen.

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Christina Block darf keinen Umgang oder eine andere Formen des Kontakts mit zwei ihrer Kinder haben. (Archivbild)
Foto: Marcus Brandt/dpa

Christina Block, eine Unternehmerin aus Hamburg, bleibt laut der dänischen Justiz weiterhin der Kontakt zu ihren beiden minderjährigen Kindern untersagt. Ein Berufungsgericht in Viborg bestätigte das Urteil einer Vorinstanz in Sønderborg, wonach Blocks Ex-Mann Stephan Hensel das alleinige Sorgerecht für die bei ihm lebenden Minderjährigen hat und Block keinen Umgang oder andere Formen des Kontakts mit ihnen haben darf. Dänische Gerichte äußern sich in der Regel nicht öffentlich zu Sorgerechtsfällen wie diesem. Das Gericht in Viborg hat sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zunächst nicht geäußert.

Christina Block zeigte sich erschüttert von dem Urteil. «Ich hatte gehofft, dass mir das dänische Gericht zumindest ein Umgangsrecht mit meinen Kindern einräumt – in der nie versiegenden Hoffnung, sie endlich wiedersehen zu dürfen», erklärte die 52-Jährige in einer Stellungnahme, die der dpa vorliegt. 

Seit mehr als vier Jahren habe sie keinen persönlichen Kontakt zu ihren drei Kindern – dabei zählte sie neben den beiden Minderjährigen auch eine volljährige Tochter dazu. Es sei eine «unerträgliche Situation», so Block. 

Alleiniges Sorgerecht beim Vater

Das alleinige elterliche Sorgerecht für den elfjährigen Sohn und die damals 14, inzwischen 15 Jahre alte Tochter wurde Hensel vor einem halben Jahr vom Familiengericht in Sønderborg zugesprochen. Die Mutter wurde damals auch das Umgangsrecht entzogen.

Block hatte gehofft, dass das Berufungsgericht vor der Entscheidung ein familienpsychologisches Gutachten anordnet. «Ein solches Gutachten hätte die Situation, in der meine Kinder beim Vater leben, endlich fachlich beleuchten und objektiv bewerten können.»

Hensel betonte jedoch auf dpa-Nachfrage, dass die Vorinstanz bereits entschieden habe, dass keine Entfremdung stattgefunden habe und die Kinder aus eigenem Antrieb bei ihm leben wollten. Dies sei dem Verhalten von Block geschuldet, sagte er.

Block will juristisch gegen Entscheidung vorgehen

Block kündigte an, nicht aufgeben und in Dänemark in die nächste Instanz gehen zu wollen. Notfalls werde sie den Fall auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen. «Jedes Kind und jedes Elternteil hat ein Menschenrecht auf Umgang miteinander», erklärte sie. 

Es könnte noch eine höhere Instanz in Dänemark geben, das Oberste Gericht in Kopenhagen. Normalerweise werden jedoch nur sehr ungewöhnliche Fälle erneut rechtlich geprüft.

dpa