Seit Beginn der Ermittlungen gegen Christina Block wegen der mutmaßlichen Entführung ihrer jüngsten Kinder hat Otmar Kury sie verteidigt. Der Prozess dürfte ohne den prominenten Anwalt weitergehen.
Christina Block trennt sich von ihrem Verteidiger Otmar Kury
Die in Hamburg wegen mutmaßlicher Entführung ihrer beiden Kinder vor Gericht stehende Unternehmerin Christina Block (52) hat sich von ihrem Verteidiger Otmar Kury getrennt. «Ich danke Herrn Rechtsanwalt Kury für seinen großen Einsatz», erklärte Block nach Angaben ihres zweiten Verteidigers, Ingo Bott.
In der Erklärung von Block hieß es weiter: «Seit einiger Zeit habe ich allerdings festgestellt, dass unsere beiden Welten sehr unterschiedlich sind. Mir ist daran gelegen, als der Mensch gesehen und gehört zu werden, der ich tatsächlich bin. Die fachkundige und hochprofessionelle Kompetenz von Herrn Kury stelle ich dabei nicht infrage.»
Ingo Bott übernimmt Rolle als Pflichtverteidiger
Bott erklärte, die Vorsitzende Richterin der Strafkammer habe ihn am Mittwoch gefragt, ob er bereit sei, von seiner Stellung als Wahlverteidiger in die Position des Pflichtverteidigers zu wechseln. «Ich habe der Anfrage des Gerichts zugestimmt. Damit kann das Strafverfahren gegen Frau Block regulär fortgesetzt werden», erklärte Bott in der Mitteilung.
Er bedauerte, dass er das Ende der Zusammenarbeit mit Kury bedauere. Er schätzte ihn als Kollegen. Bott hatte das Mandat als zweiter Verteidiger kurz vor Beginn der Hauptverhandlung am 11. Juli übernommen. Zunächst hatte der NDR über den Wechsel bei der Verteidigung von Block berichtet.
Kury sagte der Deutschen Presse-Agentur nach der Trennung, dass er beantragt habe, von seinen Pflichtverteidiger-Aufgaben entbunden zu werden. Dennoch sei es für ihn selbstverständlich, vorerst weiterhin seine Aufgaben zu erfüllen. Das Gericht bestellt einen Pflichtverteidiger, um sicherzustellen, dass ein Angeklagter während des gesamten Verfahrens anwaltlich vertreten wird.
Bislang drei Prozesstage
Der Anklage zufolge soll Block gemeinsam mit einem 63-jährigen Deutschen den Befehl gegeben haben, ihre beiden Kinder dem auch sorgeberechtigten Vater zu entziehen. Berichten zufolge wurden die damals 10 und 13 Jahre alten Kinder in der Silvesternacht 2023/24 von mehreren Männern gewaltsam von ihrem in Dänemark lebenden Vater weggenommen und nach Deutschland gebracht.
Der Junge und das Mädchen verbrachten nur wenige Tage bei der Mutter in Deutschland. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat aufgrund eines Eilantrags des Vaters entschieden, dass die Kinder ihm zurückgegeben werden müssen. Es gibt fünf weitere Angeklagte in dem Verfahren bezüglich der Entführungsaktion.
Am 15. August geht es laut Plan weiter
Am dritten Verhandlungstag am 25. Juli hatte Block in einer mehrstündigen Aussage die Vorwürfe zurückgewiesen: «Ich habe die Entführung an Silvester nicht in Auftrag gegeben.» Sie habe davon auch nichts gewusst, sagte sie vor Gericht. Der Prozess soll am 15. August fortgesetzt werden. Dann will Block Fragen des Gerichts beantworten.
Inzwischen hat die Anwältin für Familienrecht, Elisabeth Unger, erklärt, dass sie ihr Mandat für Christina Block bereits niedergelegt hat, nachdem die familiengerichtlichen Verfahren in Deutschland abgeschlossen waren. Im vergangenen Mai wies das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde im Sorgerechtsstreit um die beiden Kinder ab.